Fluggastrechte für Reisende im Überblick
Von technischen Problemen über gravierende Verspätungen bis hin zu Streiks: Aus vielerlei Gründen sind Flugreisende mit Problemen bei Flügen konfrontiert.
Doch an wen können sich Betroffene wenden und auf welche Fluggastrechte können die Passagiere bestehen?
Die richtigen Ansprechpartner finden
Die richtigen Ansprechpartner für Flugreisende sind Fluggesellschaften bei einer individuellen Buchung oder Reiseveranstalter bei Pauschalreisen.
Über ihre Webseiten informieren die Flugunternehmen für gewöhnlich über reguläre Abflug- und Ankunftszeiten.
Wie Mitarbeiter der Verbraucherzentrale betonen, müssen Reisende jedoch geänderte Flugzeiten in Kauf nehmen, falls sie die Informationen mindestens zwei Wochen vor Beginn der Flugreise erhalten.
Wann liegt ein Reisemangel vor?
Ein Reisemangel liegt jedoch vor, falls durch die veränderten Flugzeiten die Nachtruhe beeinträchtigt oder ein kompletter Reisetag entfällt. Eine ausschlaggebende Rolle spielt die Reisedauer. Schließlich sind die Konsequenzen veränderter Flugzeiten bei einem Kurztrip deutlich folgenschwerer als bei einer mehrwöchigen Reise.
Annullierter Flug: Ansprüche auf Erstattung oder eine alternative Beförderung
Entfällt ein Flug komplett, haben Betroffene Anspruch auf andere Flüge. Alternativ können Betroffene darauf bestehen, eine andere Beförderungsmöglichkeit zu nutzen – beispielsweise mit der Bahn.
Den Fluggästen steht es ebenfalls frei, von der vertraglichen Vereinbarung zurückzutreten und auf eine Erstattung des jeweiligen Ticketpreises zu bestehen.
Bei Pauschalreisen sind die Reiseanbieter dazu verpflichtet, die Urlauber durch eine alternative Beförderungsmöglichkeit zum Ziel zu bringen.
Betreuungsleistungen in der Übersicht
Bei langen Wartezeiten müssen die Flugunternehmen sogenannte Betreuungsleistungen bieten. Diesen Serviceleistungen gehören eine Bereitstellung von Speisen und Getränken, eine Übernachtung sowie ein Transfer zu den alternativen Hotels an. Erbringt die Airline diese Leistungen nicht, muss diese die Ausgaben erstatten. Unter diesen Umständen sind Reisende gut beraten, alle wichtigen Belege und Dokumente aufzuheben und die Anzeigentafel mit der Flugverspätung zu fotografieren.
Sind die Flüge ein wichtiger Baustein einer Pauschalreise, dürfen die Passagiere ab einer Verspätungsdauer von mindestens vier Stunden gegenüber den Reiseanbietern weiterhin einen Reisemängel geltend machen. Diese Mängelanzeige gilt zusätzlich zu den Betreuungsleistungen.
Fluggastrechte bei Verspätungen und Flugausfällen
Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung erhalten Passagiere automatisch eine Entschädigung, falls Flüge kurzfristig annulliert werden, diese überbucht sind oder sich um über drei Stunden verspäten.
Die Entschädigungssumme hängt von der zurückgelegten Flugstrecke ab und bewegt sich im Bereich von 250 bis 600 Euro pro Person.
Um die Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfällen zu erhalten, müssen die Flüge bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es ist erforderlich, dass die Flüge innerhalb der EU stattfinden, von einem Flughafen innerhalb der EU starten oder durch eine Airline mit Sitz in der EU durchgeführt werden.
Keine Zahlungsverpflichtung bei außergewöhnlichen Umständen
Treten sogenannte außergewöhnliche Umstände auf, sind die Flugunternehmen nicht zur Zahlung verpflichtet. Solchen Ereignissen gehören beispielsweise politische Instabilität oder starke Unwetter an. Verspätet sich ein Flug um mindestens fünf Stunden, dürfen Flugreisende automatisch vom Ticketkauf zurücktreten. Unter diesen Umständen ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, den Kaufpreis vollständig zu erstatten.
Besondere Regelungen bei Reisen mit mehreren Flügen
Bei einer längeren Verspätung dürfen Fluggäste auch dann auf eine Entschädigung bestehen, falls sich die Reise aus mehreren Flügen zusammensetzt und diese Flüge durch mehrere Airlines ermöglicht werden. Allerdings müssen Passagiere nachweisen, dass die Flüge als eine zusammenhängende Buchung gelten. Dies ist beispielsweise der Fall, falls Reisende die Flüge über ein Reisebüro gebucht haben, für diesen Zweck ein Gesamtpreis in Rechnung gestellt und ein Komplett-Ticket ausgehändigt wurde.
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Entschädigung, falls der Flug an einen oder mehrere Umstiege gekoppelt ist.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs muss die Flugverspätung bei einem Anschlussflug außerhalb der EU erfolgen.
Streik bei Airlines: Welche Rechte haben Fluggäste?
Kündigen Flugunternehmen einen Streik im Vorfeld an, empfiehlt die Verbraucherzentrale mehrere Maßnahmen. Unter anderem sollten Passagiere bei der Fluggesellschaft nachfragen, inwiefern die gebuchten Flüge tatsächlich von den Streiks betroffen sind. Findet der Flug nicht statt, sollten sich Fluggäste nach einem alternativen Angebot zur Beförderung erkundigen.
Zudem sind Reisende gut beraten, nicht vorzeitig ein Bahnticket zu erwerben. Schließlich können Passagiere nicht automatisch davon ausgehen, dass die Airline hierfür anfallende Kosten erstattet.
Fluggastrechte: Wie erhalten Betroffene eine Entschädigung oder Erstattung?
Laut Empfehlungen der Stiftung Warentest sollten Verbraucher für einen Erhalt ihrer Forderung zuerst die Fluggesellschaft kontaktieren. Bei den meisten Fluggesellschaften besteht die Möglichkeit, diese Option direkt über ein Formular im Internet wahrzunehmen.
Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte Flugärger-App der Verbraucherzentrale, über die sich Betroffene an die richtigen Ansprechpartner wenden können. Haben Passagiere eine Pauschalreise gebucht, sollten sie sich anfangs immer erst an die Reiseveranstalter wenden.
Wann sind juristische Schritte erforderlich?
Möchte eine Fluggesellschaft die Entschädigungszahlung nicht leisten, sind juristische Schritte erforderlich. Ohne bestehende Rechtsschutzversicherung müssen Betroffene zuerst alle anfallenden Kosten übernehmen. Sie können sich im Vorfeld auch nicht zu 100 Prozent sicher sein, ob die Klage erfolgreich sein wird oder nicht.
Einige Ansprechpartner wie Fairplane, Flightright oder Claimflights unterstützen Passagiere dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Diese Dienstleister vertreten Betroffene vor Gericht und berechnen im Erfolgsfall eine Provision zwischen 20 und 30 Prozent. Verlieren die Juristen die Gerichtsverfahren, müssen die Kunden keine Provision bezahlen.
Vorteile einer Schlichtungsstelle
Alle nationale und auch viele internationale Fluggesellschaften sind Mitglied der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die sich bei strittigen Auseinandersetzungen um eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung bemüht. Dieses Schlichtungsverfahren ist für Flugreisende unentgeltlich. Wer nähere Informationen zu dem Thema wünscht, kann sich an das Luftfahrt-Bundesamt wenden.