Frauenparkplatz: Wer darf darauf parken?
Frauenparkplätze sollen die Damenwelt vor Gewalt und Übergriffen schützen. Einige Bundesländer müssen sogar spezielle Quoten für die Anzahl an Frauenparkplätzen erfüllen.
In einigen Bundesländern als Vorschrift
In Großgaragen in Baden-Württemberg ist es vorgeschrieben, dass jeder zehnte Stellplatz ein Frauenparkplatz sein soll. In Brandenburg trifft die Vorschrift sogar auf jeden dritten Parkplatz zu.
Ganz gleich, in welchem Bundesland: Die Stellflächen sind speziell für Frauen konzipiert.
Doch welche Regeln gelten auf den Parkplätzen genau?
Details zu Frauenparkplätzen
Frauenparkplätze befinden sich zumeist am Ein- und Ausgang und sind durch Aufsichtspersonal sowie die Kamera gut einsehbar. Eine weitere Voraussetzung sieht vor, dass sich ein Alarmmelder in direkter Nähe befinden muss. Sinn und Zweck der Parkplätze ist es, Frauen einen guten Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen zu bieten – ein Aspekt, den in hinteren Ecken von Parkhäusern befindliche Parkplätze nicht gewährleisten können.
Derartige Angebote gibt es auch auf vielen Parkplätzen, die sich unter freiem Himmel befinden. Beispielsweise ist es auf Parkplätzen vor größeren Möbelhäusern üblich, dass spezielle Frauenparkplätze durch spezielle Schilder ausgewiesen sind.
Frauenparkplatz – wer darf darauf parken?
Für den öffentlichen Raum gilt, dass auf einem Frauenparkplatz grundsätzlich eigentlich jedermann parken darf. Laut StVO – der Straßenverkehrsordnung – gibt es keine ausgewiesenen Frauenparkplätze. Parken Männer darauf, müssen sie demzufolge nicht mit Bußgeldern rechnen.
Dennoch ist es zuvorkommend, die Parkflächen Frauen zu überlassen.
Eine entsprechende Verpflichtung besteht für Männer nicht. An einem parkenden Auto ist ohnehin nur schwer ersichtlich, wer das Fahrzeug abgestellt hat.
Nutzen Männer die Parkplätze grundsätzlich, müssen sie sich dennoch den Vorwurf der Rücksichtslosigkeit gefallen lassen.
Eigene Regeln in Parkhäusern
In Parkhäusern herrscht eine andere Situation vor. Betreibern von Parkhäusern steht es frei, individuelle Regeln für ihre Hausordnung festzulegen. Diese Regeln könnten beispielsweise vorsehen, dass Männer nicht auf Frauenparkplätzen parken dürfen.
Verstoßen Männer gegen diese Bestimmung, ist es den Betreibern der Parkhäuser erlaubt, ein Hausverbot festzulegen und das Auto abschleppen zu lassen.