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Hetze im Internet: Seehofer rät zu härteren Strafen

Vorschlag von Union: Strafen für Hetze im Internet
Vorschlag von Union: Strafen für Hetze im Internet

Bundesinnenminister Horst Seehofer von der CDU stimmte einem Vorschlag der Innenminister der Union zu, demzufolge Hetze im Internet stärker geahndet werden soll. Konkret besteht der Politiker auf eine Wiedereinführung des Straftatbestands „Befürwortung von Straftaten“ vor, der zu Beginn der 1980er Jahre abgeschafft wurde.

Erste Maßnahmenpakete sind beschlossen

Wie das Ministerium auf Nachfrage nun mitteilte, hatte die Bundesregierung bereits im Oktober ein Maßnahmenpaket für eine Bekämpfung von Hasskrimininalität und Rechtsextremismus im Kabinett beschlossen.

Diese Maßnahmen schließen ebenfalls eine geplante Erweiterung aktuell bestehender Richtlinien des Strafgesetzbuches unter Berücksichtigung von Hasskriminalität und Gewalt ein.

Diesbezüglich gab das Innenministerium bereits bekannt, auf den Regelungsbedarf für eine Unterstützung, Belohnung sowie Billigung von Straftaten näher einzugehen. Zugleich sei das Innenministerium bemüht, diese Botschaft ebenfalls dem Justizministerium näherzubringen.

Aktive Hetzer benötigen „deutliche Signale“

CDU-Abgeordneter Alexander Throm sowie weitere Innenpolitiker der Union äußerten sich in einem Brief schon im Oktober 2019 gegenüber Seehofer. Darin erklärten die Politiker, dass es ihnen am Herzen liege, aktiven Hetzern deutliche Signale zu übersenden.

Deshalb sei es nach Meinung der Politiker auch wichtig, dass die Form der „Befürwortung von Straftaten“ wieder bestraft wird.

Die CDU-Abgeordneten und Innenpolitiker bezogen sich bei ihrer Forderung unter anderem auf die Erkenntnisse, die aus dem Mordfall Walter Lübcke gewonnen wurden. Der Kasseler Regierungspräsident wurde im Juni erschossen. Nach aktuellem Informationsstand geht der Generalbundesanwalt von einer rechtsextremen Motivation der Täter aus.

Die Zeiten haben sich geändert

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags gab bereits im Sommer 2018 bekannt, dass ein diesbezüglicher Vorschlag im Jahre 1989 abgelehnt worden war. Damals wurde die Entscheidung mit der Begründung gefällt, dass die Anfang 1980 aufgehobene Regelung nur zu wenigen Verurteilungen führte.

In der Mitteilung an Seehofer heißt es aber auch, dass sich die Situation mittlerweile durch die Optionen der Verbreitung im World Wide Web maßgeblich verändert hat.