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Kleinunternehmerregelung – Wie hoch darf der Umsatz sein?

Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung – Wie hoch darf der Umsatz sein?

Jedes Unternehmen beginnt zumeist im kleinen Format. Aus dem Grund gibt es bis zu einer gewissen Grenze eine steuerliche Vereinfachung. Hierbei ist von der Kleinunternehmerregelung die Rede.

Durch das Finanzamt festgelegte Grenzen

Die Kleinunternehmerregelung dürfen all die Gewerbetreibenden beanspruchen, die im vorangegangenen Kalenderjahr maximal 22.000 Euro an Umsatz gemacht und im laufenden Kalenderjahr keinen Umsatz von 50.000 Euro überschreiten.
Die neue Regelung gilt seit dem 1. Januar 2020. Zuvor galten Grenzbeträge von 17.500 Euro bzw. 50.000 Euro.

Finanzamt
Durch das Finanzamt festgelegte Grenzen

Schätzungen bei Neugründungen eines Unternehmens

Bei der Neugründung eines Unternehmens oder bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit darf der Jahresumsatz für die ersten zwölf Monate geschätzt werden. In diesem Fall darf die Summe von 22.000 Euro auch nicht überschritten werden.

Wurde die Tätigkeit im Laufe eines Jahres und nicht direkt ab Januar aufgenommen, wird der Umsatz zeitanteilig berechnet.

Das heißt wiederum, dass Unternehmer beispielsweise den halben Jahresumsatz ansetzen dürfen, wenn die Aufnahme der Tätigkeit zum 1. Juli eines Jahres beginnt. In dem Fall dürfte sich die Umsatzgrenze auf maximal 11.000 Euro belaufen.

Eine vereinfachte Buchhaltung

Kleinunternehmer profitieren von der Regelung, da sie die Umsatzsteuer nicht gesondert in den Rechnungen ausweisen und dadurch auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorlegen müssen.
In der Buchhaltung ist keine Differenzierung zwischen Netto und Brutto erforderlich. Steuerpflichtige Unternehmer müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Dadurch ist die Umsatzsteuererklärung mit wesentlich weniger Aufwand verbunden.

Eine vereinfachte Buchhaltung
Eine vereinfachte Buchhaltung

Kleinunternehmer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Im Gegenzug dürfen Kleinunternehmer allerdings keine Vorsteuer abziehen. Unternehmer bekommen die Umsatzsteuer erstattet, die diese für den Einkauf von Dienstleistungen oder Waren entrichten.

Weil Kleinunternehmer die Vorsteuer jedoch nicht vom Finanzamt erstattet bekommen, werden diese automatisch als Endverbraucher behandelt. Dadurch erhöhen sich deren Betriebsausgaben.