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Marder im Haus – Was tun?

Marder im Haus - Was tun?
Marder im Haus - Was tun?

Es gibt viele Geräusche, die auf einen Marderbefall im eigenen Haus hinweisen können. Ob lautes Poltern auf dem Dachboden oder Krabbelgeräusche mit ungeklärtem Ursprung. In diesen Situationen lohnt es sich, sich im eigenen Zuhause auf die Suche nach einem Marder zu begeben.

Fraßschäden im Haus

Obwohl ein Marder eigentlich ein klassisches Wildtier ist, lebt das Raubtier heutzutage auch in der Großstadt. Doch die beinahe katzengroßen Tiere sind keine gern gesehenen Gäste, da diese in den eigenen vier Wänden großen Schaden anrichten können. Fraßschäden an der Dämmung oder dem Dachstuhl sind ein Ärgernis, dem man aktiv entgegenwirken sollte.

Doch im Gegenzug ist es nicht gestattet, die Tiere in Fallen einzufangen oder gar zu töten.

Sind Marder eine Gefahr für die Gesundheit?

Zu Beginn fällt ein Marderbefall im eigenen Zuhause nur wenig auf. Marder sind schließlich nachtaktive Tiere, die tagsüber zumeist in ihren Verstecken schlafen. Vernehmen Hausbewohner jedoch ein Poltern oder regelmäßige Krabbelgeräusche, können diese Laute auf Marder- oder Waschbärenbefall in den eigenen vier Wänden hinweisen. Weitere Indizien wie Urin- oder Kotspuren bzw. Überreste von Aas deuten ebenfalls auf einen Befall durch die Raubtiere hin.

Wird der Marderbefall über einen längeren Zeitraum nicht bemerkt, macht sich ein Geruch von Verwesung und Fäkalien im gesamten Haus breit.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich Fliegen oder andere Schädlinge durch den Aas-Geruch angezogen fühlen.

Klassische Marder-Schäden

Vorzugsweise befallen Marder obere Stockwerke wie den Dachboden. In diesen Arealen graben sich die Raubtiere beispielsweise tunnelförmige Gänge in die Dachisolierung. Zerstören die Tiere die Unterspannbahn, erleidet die darunter befindliche Isolierung möglicherweise Feuchtigkeitsschäden. Darunter leidet die Dämmwirkung.

Außerdem bilden sich Wärmebrücken, die warme Luft nach außen entweichen lässt. Durch diese Wärmebrücken erhöhen sich nicht nur die Heizkosten. Zugleich wird die Schimmelbildung begünstigt (Schimmel effektiv bekämpfen).

Marder Unterschlupf
Hat ein Marder einmal einen Unterschlupf gefunden, ist es schwierig, das Tier wieder loszuwerden

Marder auf dem Dachboden: Was tun?

Hat ein Marder einmal einen Unterschlupf gefunden, ist es schwierig, das Tier wieder loszuwerden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Raubtiere hierzulande dem Jagdrecht unterliegen und deshalb auch nur mit entsprechender Berechtigung gejagt werden dürfen. Ein Einsatz von Lebendfallen ist auch nicht gestattet – es sei denn, es liegt eine entsprechende Berechtigung vor.

Es gibt natürlich Experten die Marder abwehren und sich auf die sogenannte Mardervergrämung spezialisiert haben. Diese Schädlingsbekämpfer helfen Betroffenen langfristig die Marder zu vergrämen und sie aus ihrem Revier zu vertreiben.

Eine große Herausforderung

In diesem Zusammenhang betonen Vertreter des Naturschutzbunds, dass für ausgewählte Bundesländer außerdem Fallenfangverordnungen gelten. Diese Regelungen sehen vor, dass nur die Personen zum Fallenfang berechtigt sind, die einen Fallenpass nachweisen können. Wer diese Berechtigung allerdings erwerben möchte, sollte einen Lehrgang zur Fallenjagd erfolgreich abgeschlossen haben. Zumeist erbringt ein Aussetzen und Fangen der Marder auch nicht den gewünschten Erfolg.

Schnell werden die Reviere durch andere Marder belegt oder die vertriebenen Tiere kehren an den ursprünglichen Ort des Geschehens zurück.

Duftspuren führen in betroffene Häuser zurück. Dadurch fühlen sich auch andere Artgenossen von dem freigewordenen Lebensraum angezogen.

Wichtige Hausmittel im Überblick

Deshalb haben Hausbesitzer nur wenige Möglichkeiten, um den unerwünschten „Gästen“ den Kampf anzusagen. Eine Option sind sogenannte Vergrämungsmittel. Hierbei gilt es, den Tieren den Aufenthalt so unangenehm wie möglich zu gestalten. Dadurch erhöht sich die Chance, dass die Tiere freiwillig verschwinden. Eine Option wäre es, die Nachtruhe der Tiere gezielt durch laute Geräusche zu stören. Wer gezielt an das Versteck der Tiere klopft, stört die Marder ebenfalls. Ultraschallgeräte wie Marderscheuchen haben sich in der Praxis ebenfalls bewährt. Unangenehme Gerüche stoßen den Raubtieren ebenfalls auf.

Interessante Optionen sind Anti-Marder-Pasten oder Anti-Marder-Sprays, welche die Tiere durch entsprechende Duftstoffe in die Flucht schlagen sollen. Zudem haben sich duftintensive Hausmittel wie Tierurin und Hundehaare oder WC-Duftsteine bewährt. All diese Optionen sind zwar einen Versuch wert, aber keine Garantie für einen Vertreib der Tiere. Erschwerend kommt hinzu, dass die Tiere häufig wieder ihren alten Unterschlupf aufsuchen, sobald sie keine Geräusch- oder Geruchsbelästigung mehr befürchten müssen.

Weitere hilfreiche Maßnahmen

Dauerhaft lässt sich ein Marderbefall nur vermeiden, wenn das Haus für die Tiere unzugänglich ist. Deshalb ist es wichtig, deren Schlupflöcher zu finden und zu verschließen. Anfangs ist es deshalb wichtig, sichtbare Spuren zu suchen und gezielt nachzuverfolgen. Dies funktioniert beispielsweise mithilfe von geharkten Sandflächen, auf denen die Raubtiere ihre Fußspuren hinterlassen.

Kratzspuren an Fassaden oder Bäumen in direkter Nähe können ebenfalls auf die Wege der Tiere hinweisen. Im Zweifelsfall können Dachdecker über den Weg der Schlupflöcher Auskunft geben.

Wie wird die Einschlupfstelle effektiv versperrt?

Wer die Einschlupfstelle der Tiere gefunden hat, kann den Bereich mit Maschendraht versperren. Diese Maßnahme führen Hausbesitzer am besten durch, wenn sich die Marder nicht im Haus befinden. Würde sich das Tier zu diesem Zeitpunkt im Haus befinden, droht ihm der Hungertod. Möglicherweise würden Ausbruchmöglichkeiten seitens des Tieres dazu führen, dass noch größere Schäden entstehen. In der Aufzuchtzeit der Tiere im Frühjahr darf der Marder-Einschlupf nicht blockiert werden.

Das Jagdrecht verbietet es, die Jungtiere von ihrem Muttertier zu trennen, so dass diese verenden. Ausnahmsweise ist es jedoch möglich, dass sich Betroffene auf ihr Schutzbedürfnis berufen. Hierbei ist ein Nachweis der Geruchs- oder Geräuschbelästigung jedoch nicht ausreichend.