Home Office – immer mehr Firmen setzen Detektive ein
Tausende an deutschen Arbeitnehmern wurden aufgrund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit oder ins Homeoffice geschickt. Doch können Chefs der Unternehmen ihren Angestellten tatsächlich vertrauen? Verrichten die Mitarbeiter ihre berufliche Tätigkeit auch in den eigenen vier Wänden wie gewohnt?
Dieser Frage gingen und gehen immer mehr Privatdetektive nach.
In vergangener Zeit herrschte bei Privatdetektiven Hochkonjunktur
In der Tat werden heutzutage immer mehr Privatermittler der Detektei Augsburg oder anderer Detekteien engagiert, um dieses Geheimnis zu lüften. Detektive bestätigen, dass die Anzahl an Aufträgen deutschlandweit während der Corona-Krise deutlich gestiegen ist.
Nach eigenen Informationen zufolge rufen täglich 25 bis 30 Chefs verschiedener Unternehmen bei den Dienstleistern an, die ihren eigenen Mitarbeitern misstrauen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Privatdetektive tatsächlich direkt bei jeder Anfrage ermitteln.
Ein Anfangsverdacht als wichtige Voraussetzung
Um die Beschattung einzuleiten, muss ein Anfangsverdacht vorliegen. Dieser Fall ist beispielsweise gegeben, wenn die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter während der Hauptgeschäftszeit nicht telefonisch bzw. per Mail erreichen oder die entsprechende Person von mehreren anderen Kollegen beim Einkaufen gesehen wurde.
Bei Kurzarbeit steht hingegen oft die Frage im Raum, ob sich Mitarbeiter eines Unternehmens in dieser Zeit unerlaubt mehr Geld durch einen Zweit-Job hinzuverdienen.
Privatdetektive sollen konkrete Beweise für die Verdachtsfälle erbringen
In Fällen wie diesen hoffen die Auftraggeber darauf, dass die Detektive konkrete Beweise für die Verdachtsfälle erbringen können. Deshalb besteht die Aufgabe der Ermittler darin, beschattete Personen bei während der Arbeitszeit untypischen Handlungen wie Besuchen in Biergärten, im Biergärten oder der kleinen Feier im eigenen Garten zu beobachten.
Allerdings verlaufen die Ermittlungen anders als diese im Fernsehen dargestellt werden. Zumeist sind die Detektive in Zweier- oder Dreier-Teams unterwegs, um sich zuerst einen Überblick über die vom Auftraggeber geschilderten Umstände zu verschaffen. Anschließend finden Sichtungen statt, ob die Zielperson im Sichtbereich auftritt. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich die Dektive in ihren Autos stundenlang an einem Ort aufhalten und die Situation beobachten. Ganz im Gegenteil: In Wohngebieten sei diese Situation viel zu auffällig.
Einblick in die Praxis: Ein Fall mit einer kuriosen Wendung
Durch diese Ermittlungen sind Detektive schon einigen Betrügern auf die Schliche gekommen. Von einem Fall berichtet ein Privatdetektiv aus Karlsruhe, er erzählt von einem besonders kuriosen Fall, der sich erst vor kurzer Zeit ereignete.
Der Privatermittler berichtet von einer Zielperson, die sich freiwillig für Kurzarbeit entschied und von der Firma finanziell unterstützt wurde.
Dessen Vorgesetzte hegten jedoch den Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter sein eigenes Gartenbauunternehmen aufbauen und parallel für diese Firma arbeiten würde.
Diese berufliche Tätigkeit war durch den Auftraggeber allerdings nicht genehmigt worden. Anschließend observierten die Privatdektetive die betroffene Person vier Tage lang und gelangten im Rahmen der Ermittlungen an eine Baustelle. Doch auf dieser Baustelle wurden nicht nur Platten und Rollrasen verlegt. Zugleich machten die Privatdetektive auf dieser Baustelle eine besondere Entdeckung.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass ein zweiter für die Gartenbaufirma tätiger Mitarbeiter ebenfalls dem Mandantenunternehmen angehörte. Die betroffene Person hatte sich im Vorfeld beim eigentlichen Arbeitgeber krank gemeldet. Dadurch war die Ermittlung sogar doppelt erfolgreich.
Häufig sind die Ermittlungen die Basis für eine fristlose Kündigung
Pflichtverletzungen wie diese können zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung führen. Nach der Ansicht von Rechtsanwälten für Arbeitsrecht liegt in bestehenden Fällen ein Arbeitszeitbetrug zu Lasten der Arbeitgeber vor. Führen die Mitarbeiter der Unternehmen diese Pflichtverletzungen bewusst aus, riskieren sie durch ihr Verhalten folglich ihren Arbeitsplatz.
Mittlerweile wurden Fälle wie diese schon mehrfach vor dem Arbeitsgericht oder gar Bundesarbeitsgericht behandelt.