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Öl- und Gasheizung vor dem Aus: Was soll sich wann ändern und wie?

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Öl- und Gasheizung vor dem Aus: Was soll sich wann ändern und wie? | Foto: © marog-pixcells #597808034 – stock.adobe.com

Bei einem Großteil der Eigenheimbesitzer zeigen sich Sorgenfalten auf der Stirn. Denn in Eigenheimen und auch in Mietshäusern wird mit Gas oder Öl geheizt. Manch einer hat vielleicht nicht vor allzu langer Zeit eine Gasheizung anstelle einer Ölheizung einbauen lassen und dafür schon einiges an Geld an die Hand genommen. Im Hinblick auf Klimaneutralität ist es sicher sinnvoll, einen genauen Blick auf die CO² Emission zu werfen.
Betroffene stellen sich daher die Frage, was sich ändert und ab wann die Änderungen greifen sollen. Der finanzielle Aspekt spielt dabei auch eine wichtige Rolle.

Wann soll das vom Bundeskabinett beschlossene neue Gebäudeenergiegesetz verabschiedet werden?

Neuesten Informationen zufolge, soll gemäß der Planung von Wirtschaftsminister Robert Habeck noch vor der parlamentarischen Sommerpause am 7. Juli 2023 das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) verabschiedet werden. Danach muss es nur noch durch den Bundesrat. Die FDP zweifelt allerdings daran, dass dieser Zeitplan einzuhalten ist.

Denn seit dem Patrick Graichen nicht mehr Wirtschaftssekretär ist, gibt es keinen zentralen Ansprechpartner mehr.

Die FDP hält eine Verabschiedung des Gesetzes zu diesem Zeitpunkt für ausgeschlossen. Außerdem stehen für die Fraktion noch etwa 100 Fragen im Raum, auf die es bisher keine Antworten gibt. Das ist Grund genug, weshalb ein Beginn der Beratungen hinsichtlich des Gesetzes nicht gegeben ist.

Im Gegensatz dazu wirft die Ampel der FDP vor, dass die Begründung nur eine Taktik ist, um den Beschlusses des GEG hinauszuzögern.

Neue Gebäudeenergiegesetz
Wann soll das vom Bundeskabinett beschlossene neue Gebäudeenergiegesetz verabschiedet werden? | Foto: © Racamani #595953396 – stock.adobe.com

Was kommt auf Hauseigentümer zu?

In der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sind bestimmte Fristen festgelegt. Ab 2024 sind zu 65 Prozent erneuerbare Energien ein Muss bei neu eingebauten Heizungsanlagen. Das betrifft aber nicht bestehende Heizungen. Des Weiteren dürfen ab 2045 in Heizungen keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen verwendet werden.

Der Gesetzentwurf bedeutet für Eigenheimbesitzer, dass vorhandene Gas- und Ölheizungen nicht sofort verboten sind. Es kommen aber einige Änderungen auf die Verbraucher zu. Nach Möglichkeit sollen ab 2024 gemäß dem Gebäudeenergiegesetz neu installierte Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien zum Heizen nutzen.

Das soll für alle Hauseigentümer gelten, die unter 80 Jahre alt sind. Dieser Schritt soll der Anfang vom Ende der Gas- und Ölheizungen sein. Alle Heizungen sollen ab 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen. In dieser Karenzzeit dürfen vorhandene defekte Gas- und Ölheizungen repariert und müssen nicht ausgetauscht werden.

Ölheizungen nicht sofort verboten
Der Gesetzentwurf bedeutet für Eigenheimbesitzer, dass vorhandene Gas- und Ölheizungen nicht sofort verboten sind | Foto: © zenturio1st #489351157 – stock.adobe.com

Welche Übergangsfristen sind genau geplant?

Auch wenn es bei der Bundesregierung hinsichtlich dem Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen eine Übereinkunft gibt, wird an der Kernaussage festgehalten, dass Heizungsanlagen in Gebäuden, die nach 2024 installiert werden, größtenteils erneuerbaren Energien nutzen müssen.

Es wird allerdings auf die eigentlich vorgesehene Pflicht verzichtet, dass funktionierte Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, zwangsläufig auch ausgetauscht werden müssen.

Außerdem gibt es eine Übergangsfrist von 3 Jahren für Heizungen, die nach 2024 kaputt gehen. Wenn Hausbesitzer über 80 Jahre alt sind, gilt die Regelung der 65-Prozent-Klausel auch nicht.
Wird das Haus hingegen verkauft oder vererbt, greift für den neuen Eigentümer das neue Recht und eine Übergangsfrist von 2 Jahren. Es gibt auch eine Härtefallausnahme hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Diese greift, wenn es kein angemessenes Verhältnis zwischen dem Gebäudewert und der zu investierenden Summe besteht.

Der Austausch von Öl- und Gasheizung gegen Wärmepumpe ist nicht festgelegt. So bleibt es dem Hauseigentümer überlassen, ob es sich für eine Wärmepumpe oder andere Technologien entscheidet, um das Eigenheim zu heizen.

Gibt es finanzielle Unterstützung beim Austausch von Öl- und Gasheizung gegen Wärmepumpe?

Wer darüber nachdenkt, jetzt schon den Schritt zu machen, die alte Öl- und Gasheizung gegen eine Wärmepumpe auszutauschen, kann vom Staat einen sogenannten Heizungstauschbonus erhalten. Allerdings müssen dafür Auflagen erfüllt werden.
Beim Zuschuss vom Staat gibt es teilweise eine nette Summe, wodurch eine Förderung bis zu 40 Prozent möglich ist. Wer seine alte Ölheizung austauscht, kann gleich von einer zweifachen Förderung profitieren. Einmal gibt es beispielsweise für eine Wärmepumpe die Grundförderung und zusätzlich ist eine Bundesförderung geplant, die für effiziente Gebäude vorgesehen ist und sich BEG nennt.

Das sind die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte:

  • Die Grundförderung gibt es für regenerative Wärmeerzeuger wie beispielsweise eine Wärmepumpe
  • Zusätzlich zur Grundförderung kann ein Heizungstauschbonus gewährt werden
  • Für den Antrag ist wichtig, dass ein Fachunternehmen bestätigt, dass die Anforderungen eingehalten werden
  • Die Grundförderung und der Heizungstauschbonus ergeben zusammen eine höhere Fördersumme
  • Um alle Fördermittel zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden
Gegen eine Wärmepumpe auszutauschen
Wer darüber nachdenkt, jetzt schon den Schritt zu machen, die alte Öl- und Gasheizung gegen eine Wärmepumpe auszutauschen, kann vom Staat einen sogenannten Heizungstauschbonus erhalten | Foto: © Hermann #459057038 – stock.adobe.com

So funktioniert der Antrag für den Zuschuss beim Heizungstausch

Wer neben der Grundförderung von 25 Prozent den Heizungstauschbonus von zusätzlich 10 Prozentpunkten erhalten möchte und die alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauscht, kann zusätzlich einen Wärmepumpenbonus von 5 Prozent erhalten, was in Summe 40 Prozent Förderung ergibt.
Hilfreich ist, bei der Antragstellung einen Fachbetrieb oder Energieberater an der Seite zu haben. Beratung gibt es auch bei einigen Banken. Im ersten Schritt werden Angebote eingeholt und ein Experte für Energieeffizienz beauftragt.

Über das BAFA-Portal wird dann online der Antrag auf Förderung gestellt.

Anschließend erfolgen die Beauftragung und der Vertrag zur Maßnahmenumsetzung. Verwendungsnachweise können online über das BAFA-Portal eingereicht werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüft die Anträge und zahlt anschließend die Fördergelder aus.

Das neue Gebäudeenergiegesetz und die Fördermittel können durchaus ein Anreiz sein, über eine neue CO²-neutrale Heizung nachzudenken.

Photovoltaik-Anlage in Kombination mit Wärmepumpe

Wer die Wärmepumpe mit Strom von Solarmodulen betreiben möchte, sollte sich an erster Stelle die Gesamtleistung in Kilowatt anschauen. Informationen zu den verbauten Wechselrichtern sind auch ein wichtiger Aspekt.
Diese unterscheiden sich in sogenannte String-Wechselrichter und Mirco-/Modul-Wechselrichter. Erstere werden an mehrere Solarmodule angeschlossen, während die anderen jeweils an einem Photovoltaik-Modul betrieben werden. In der Anschaffung sind Micro-/Modul-Wechselrichter zwar teurer. Doch bei einer unterschiedlichen Ausrichtung der Solarmodule können sich Vorteil hinsichtlich des Ertrags einstellen.

Ist zur Photovoltaik-Anlage einen Speicher angedacht, sollte ein genauer Blick auf die Kosten und Speicherkapazität geworfen werden. Bei der Einholung eines Angebots für eine Solaranlage ist darauf zu achten, dass Materialkosten und sämtliche Arbeitskosten wie Installation, eventuell benötigte Gerüste, die Inbetriebnahme und die umfängliche Anmeldung der Anlage im Angebotspreis enthalten sind.

Wichtig: Die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Firmen ist oftmals unrealistisch und sollte auf jeden Fall genau überprüft werden.