Transparenzregister gegen Steuerhinterziehung soll geöffnet werden – mit Hürden!
Schon bald soll in Deutschland für jedermann einsehbar sein, wer hinter verschachtelten und nur schwer einsehbaren Firmenformationen steckt. Hierfür soll das Transparenzregister öffentlich einsehbar sein, in dem wirtschaftlich berechtigte Personen von Unternehmen vermerkt sind. Eine Berechtigung zum Einblick in dieses Transparenzregister wurde durch einen Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums eingefordert. Wer Steuersündern durch diese Art der Recherche allerdings auf die Spur kommen möchte, muss jedoch einiges an Geld und Zeit investieren.
Erste Versuche zur Öffnung des Registers wurden schon vor mehreren Jahren unternommen
Mit dieser Forderung orientiert sich Finanzminister Olaf Scholz von der SPD an einer EU-Richtlinie, die einen öffentlichen Zugang vorschreibt. Schon die vorherige Bundesregierung verfolgte den Wunsch, das Register für die Öffentlichkeit zu öffnen. Wirtschaftsverbände widersprachen jedoch diesem Anliegen. Daraufhin ließ Finanzminister Wolfgang Schäuble von der CDU das Gesetz umschreiben. Danach wurde die Einsichtnahme in das Transparenzregister nur für Personen mit berechtigtem Interesse gestattet und musste seitdem je nach Einzelfall detailliert erklärt werden.
Eine Kompromisslösung – nicht mehr und nicht weniger
Um diesen Anspruch nunmehr ausweiten und im deutschen Recht verankern zu können, einigte sich die Bundesregierung auf eine Art Kompromiss. Demzufolge inkludiert der Gesetzesentwurf zwar Richtlinien, an welchen sich Deutschland nach gängigem EU-Recht orientieren muss. Allerdings geht der Gesetzesentwurf nicht über das Transparenzregister hinaus. Das bedeutet, dass das Register zwar generell für alle Mitglieder der Öffentlichkeit einsehbar ist. Allerdings ist eine Online-Registrierung notwendig, die einer Ausweiskopie sowie Angabe des Geburtsdatums, der Anschrift und des Namens bedarf.
Hohe Gebühren für jeden einzelnen Abruf
Wird ein Dokument abgerufen, müssen Nutzer eine Gebühr von 4,50 Euro bezahlen. Dadurch ist deshalb ein Anfangsverdacht notwendig, um sich im Transparenzregister überhaupt auf die Suche zu begeben. Denn niemand wird das Geld investieren wollen, um für diese Kosten einen umfassenden Datenaufruf zu starten. Doch leider entfällt dadurch der von NGOs erhoffte Abschreckungseffekt, der Unternehmen von fragwürdigen Handlungen abhalten sollte.
Keine Gefahr für Briefkastenfirmen?
Deshalb ist diese Strategie laut Aussagen vom Bundesfinanzministeriums-Referatsleiter Michael Findeisen nicht mehr als ein „ängstlicher Entwurf, der nur das zwingend Vorgegebene ermöglicht“. „Realen Problemen“ werde durch die Eröffnung des Registers nur bedingt entgegengewirkt. Aufgrund der anfallenden Gebühren ist das Transparenzregister laut Meinung von Lisa Paus, der finanzpolitischen Grünen-Sprecherin, „weitgehend unbrauchbar“. Denn dadurch könnten nicht die eigentlichen Vorteile des Registers genutzt werden: komplette Datensätze mit anderen Informationen abzugleichen. Schließlich können sich sogenannte Briefkastenfirmen schon jetzt in der Gewissheit wiegen, durch das Transparenzregister entlarvt zu werden.
Die Anonymität wirtschaftlich berechtigter Personen bekämpfen
Schon in der vergangenen Legislaturperiode war es der Initiative des heutigen Außenministers Heiko Maas zu verdanken, dass erste Debatten für einen öffentlichen Zugang sowie richtige Transparenz entfachten. Der Politiker forderte bereits 2016 ein, dass hinter Briefkastenfirmen stehende wirtschaftlich Berechtigte nicht länger anonym bleiben dürfen. Inzwischen dominieren die Sozialdemokraten im Finanzministerium und übernehmen deshalb auch die Leitung im Kampf gegen Steuerhinterziehung sowie Geldwäsche. Das Transparenzregister wird auch zukünftig vom Bundesanzeigerverlag betrieben. Das Tochterunternehmen des Dumont-Konzerns erzielt seine Einnahmen beispielsweise durch Gebühren der Einsichtnehmer.