Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen
Für Hausbesitzer gibt es mittlerweile eine lukrative Möglichkeit, in die Photovoltaik einzusteigen und dennoch keine größeren Investitionen vorzunehmen. Heutzutage steht es Eigentümern einer Immobilie frei, eigene Dachflächen an Anlagenbetreiber zu vermieten.
Damit die Eigentümer der Häuser mit Mieteinnahmen rechnen können, müssen die Dächer auch bestimmte Kriterien erfüllen.
Immobilienbesitzer stellen ihre Dachfläche zur Verfügung
Eine Dachvermietung von Anbietern wie solardachmiete.de eignet sich in erster Linie für Hausbesitzer, die keine Photovoltaikanlage erbauen und dennoch eine Stromversorgung aus umweltfreundlicher Solarenergie unterstützen möchten.
Dabei stellen die Immobilieneigentümer für die Investoren ihre Dachfläche bereit. Diese Investoren errichten dann nicht nur die Photovoltaikanlagen auf den Dächern, sondern sind außerdem komplett für die Systeme verantwortlich.
Im Gegenzug erhalten Hauseigentümer von den Betreibern der Anlagen eine Miete.
Voraussetzungen an die vermietbaren Dächer
Nicht jedes Dach kommt für Vermietungen infrage. So ist beispielsweise eine Mindestgröße von 800 m² Dachfläche erforderlich, ausserdem sollten sich die Dachflächen entweder in einem einwandfreien Zuständen befinden oder zumindest neu bzw. saniert sind.
Zudem ist es notwendig, dass Bäume keine größeren Schatten auf das jeweilige Dach werfen. Besonders gut sind für eine Anbringung von Photovoltaikanlagen Schrägdächer geeignet, die nach Süden ausgerichtet sind.
Geschäftsverhältnisse basieren auf einem Pachtvertrag
Diese Vermietung lohnt sich für Hauseigentümer insbesondere, da die Immobilienbesitzer auf diese Weise regelmäßige Mieten und langfristige Erträge erzielen. Außerdem ist es für Eigentümer der Häuser vorteilhaft, kein Eigenkapital investieren oder einen Ratenkredit aufnehmen zu müssen. Dennoch profitieren die Vermieter von den Vorteilen der Photovoltaikanlage.
Das Geschäftsverhältnis wird durch einen Pachtvertrag geregelt, so dass die Betreiber der Anlagen entsprechende Einspeisevergütungen durch eine Einspeisung des produzierten Stroms ins öffentliche Netz enthalten.
Im Gegenzug erhalten Vermieter der Dachflächen die Mieten vom jeweiligen Anlagenbetreiber.
Zahlen und Fakten
Die Pacht beläuft sich auf etwa 50 bis 80 Euro je Quadratmeter an Dachfläche für eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren. Die Pachtbeträge werden entweder als feste Jahresbeträge, einmalige Abschlagszahlungen oder als Prozentsätze der jährlichen Gesamtleistung als Pacht entrichtet.
Die Photovoltaikanlage muss zwar im Grundbuch vermerkt werden (zum Muster – Dachnutzungsvertrag für Photovoltaik-Anlagen). Doch ansonsten sind die Betreiber der Anlagen für alle notwendigen Angelegenheiten verantwortlich. Deshalb ist die Vermietung von Dachflächen eine sehr lohnenswerte Investition – unter bestimmten Umständen.
Die Vermietung ist nur für größere Dächer geeignet
Die Praxis zeigt auf, dass überwiegend Dächer ab einer Größe von 800 oder mehr Quadratmetern angemietet werden, weil der Aufwand bei kleineren Dächern schlichtweg zu hoch ist. Zudem sollte die Dachneigung zwischen 30 und 35 Grad betragen.
Deshalb kommt das Konzept für die meisten Einfamilienhäuser auch nicht in Betracht.
Dennoch sollten sich Hausbesitzer vor Augen führen, dass Vermieter die Photovoltaikanlage auch nach entsprechender Vertragsunterzeichnung nicht selbst besitzen. Im Gegenzug ist die Anmietung der Anlagen jedoch eine gute Möglichkeit, günstige oder kostenfreie Dachsanierungen durchzuführen. Zudem gehen Vermieter der Dächer beim Erwerb einer Photovoltaikanlage kein finanzielles Risiko ein.
Nach dem vereinbarten Zeitraum wird die Photovoltaikanlage demontiert
Das zwischen den Anlagebetreibern der Photovoltaikanlage sowie Hauseigentümer bestehende Geschäftsverhältnis basiert auf einem Pachtvertrag. Diese Vereinbarung gilt zumeist über den rund 20-jährigen Zeitraum, über den ebenfalls eine Zahlung der Einspeisevergütung garantiert ist.
Normalerweise verpflichten sich Hauseigentümer über den Pachtvertrag dazu, dass die entsprechenden Flächen nicht für andere Zwecke genutzt oder verschattet werden dürfen. Ist die vereinbarte Frist verstrichen, wird die Anlage wiederum demontiert. Bei Interesse können Immobilienbesitzer die Photovoltaikanlage gegen Abschlag auch selbst nutzen.