latest posts

Gesellschafts BlogNetzwelt BlogPolitik & Recht Blog

Vorschlag von Innenpolitikern an Seehofer – Härtere Strafen für Hetze im Internet

Härtere Strafen für Hetze im Internet
Vorschlag von Innenpolitikern an Seehofer - Härtere Strafen für Hetze im Internet

Bundesinnenminister Horst Seehofer von der CSU begrüßte einen Vorschlag von Innenpolitikern der Union, demzufolge noch härter gegen Hetze im Internet vorgegangen werden soll. Konkret fordern die Politiker eine Wiedereinführung des Straftatbestands „Befürwortung von Straftaten“ ein, der Anfang der 1980er Jahre abgeschafft wurde.

Eine Erweiterung bisheriger Richtlinien ist geplant

Auf Nachfrage teilte das Ministerium vor einigen Tagen mit, dass die Bundesregierung Ende Oktober ein Maßnahmenpaket für den Kampf gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus im Kabinett beschlossen hatte. Diese Regelung schließe eine Erweiterung bisheriger Richtlinien des Strafgesetzbuches in Bezug auf Hasskriminalität und Gewalt ein.

Ergänzend werde das Innenministerium ebenfalls über Regelungen zur Belohnung, Billigung und Notwendigkeit von Strafttaten diskutieren.

Die Politiker streben an, das Justizministerium ebenfalls mit der Notwendigkeit der Regeln vertraut zu machen.

Aktive Hetzer müssen den Ernst der Lage erkennen

Mehrere Innenpolitiker aus der Union sowie CDU-Abgeordneter Alexander Throm positionierten sich im Oktober 2019 mit einem Brief an Horst Seehofer bereits deutlich. Ihrer Meinung nach sei es unerlässlich, aktiven Hetzern eine deutliche Botschaft zu überbringen. Aus diesem Grund sei es dringend notwendig, eine Befürwortung von Straftaten zukünftig wieder zu bestrafen.

Diese Forderung führen die Politiker beispielsweise auf die aus dem Mordfall Walter Lübcke gewonnenen Erkenntnisse zurück. Im Juni 2019 wurde der Regierungspräsident von Kassel erschossen. Bislang vermutet der Generalbundesanwalt, dass rechtsextremistische Hintergründe für diese Tat verantwortlich sind.

Hetze über das Internet ist verbreiteter als jemals zuvor

Bereits im Sommer 2018 wies der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags darauf hin, dass im Jahre 1989 schon einmal ein ähnlicher Vorschlag abgewiesen wurde. Damals wurde diese Entscheidung damit begründet, dass die 1981 aufgehobene Regelung nur wenige Verurteilungen bezweckte.

In dem Anschreiben an Seehofer wurde jedoch betont, dass heutzutage eine völlig andere Situation vorliegt. Heute ist Hetze gegenüber anderen Personen aufgrund der Verbreitungsmöglichkeiten im Internet wesentlich üblicher.