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Die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2023

Die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2023
Die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2023 | Foto: © BillionPhotos.com #50145205 – stock.adobe.com

Auch im Jahr 2023 treten zahlreiche neue Gesetzesänderungen in Kraft. Von nachfolgenden Regelungen sind Verbraucher:innen besonders stark betroffen.

Erste Änderung: Höheres Wohngeld

Das Wohngeld hat sich ab Januar 2023 um etwa 190 Euro je Monat erhöht. Eine zusätzliche Regelung sieht vor, dass das Wohngeld ab 2023 hierzulande wesentlich mehr Menschen zur Verfügung steht.

Haben bisher etwa 600.000 Deutsche einen Anspruch auf Wohngeld gehabt, erhöht sich dieser Anteil nun auf etwa zwei Millionen Menschen.

Ansprüche auf einen Erhalt des Wohngelds sowie dessen Höhe richten sich nach Faktoren wie dem Einkommen, der Miete oder dem Wohnort. Eine Auszahlung erfolgt nicht automatisch. Stattdessen müssen Berechtigte bei ihrer Kommune einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Höheres Wohngeld
Das Wohngeld hat sich ab Januar 2023 um etwa 190 Euro je Monat erhöht | Foto: © Arthur Kattowitz #530751856 – stock.adobe.com

Zweite Änderung: Mehrere Preisbremsen

Zur Winterzeit sind Verbraucher:innen von der aktuellen Energiekrise besonders hart betroffen. Deshalb sorgen Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme ab diesem Jahr für finanzielle Entlastung. Formal sind die Preisbremsen zwar erst ab März 2023 gültig. Dennoch sind Regelungen bereits ab Januar 2023 rechtlich wirksam.
Für 80 Prozent des Vorjahreszeitraums gelten die nachfolgenden Regelungen:

  1. gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent je Kilowattstunde
  2. Preisdeckel für Strom von 40 Cent je Kilowattstunde
  3. 9,5 Cent je Kilowattstunde für Fernwärme

Die Regelung sieht vor, dass Verbraucher:innen nur für den darüber befindlichen Verbrauch den zumeist wesentlich höheren Vertragspreis bezahlen. Für eine weitere Entlastung übernahm der Staat im Dezember 2022 bereits den Abschlag.

Dritte Änderung: Einführung des 49-Euro-Tickets

Das dauerhafte 49-Euro-Ticket gilt als Nachfolger des im Sommer 2022 genutzten 9-Euro-Tickets. Bislang ist geplant, dass das bundesweit gültige Deutschlandticket im Frühjahr 2023 eingeführt wird.

Das Ticket sieht vor, dass dessen Inhaber zum Preis von 49 Euro damit sämtliche Busse und Bahnen aus dem öffentlichen Nahverkehr nutzen können.

In erster Linie ist das Ticket höchstwahrscheinlich für Reisende oder Berufspendler interessant, die längere Strecken überwinden müssen. Das Ticket steht im Rahmen eines monatlich kündbaren Abos zur Verfügung.

Einführung des 49 Euro Tickets
Das dauerhafte 49-Euro-Ticket gilt als Nachfolger des im Sommer 2022 genutzten 9-Euro-Tickets | Foto: © Westlight #552035702 – stock.adobe.com

Vierte Änderung: Bürgergeld als Ersatz für Hartz IV

Ab 1. Januar löste das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung „Hartz IV“ ab. Die neue finanzielle Absicherung schließt höhere Freibeträge und mehr Leistungen wie folgt ein:

  1. Regelsatz für alleinstehende Erwachsene beläuft sich auf 502 Euro anstatt bisheriger 449 Euro je Monat; zusätzlich gibt es mehr Geld für Lebenspartner und Kinder
  2. Freibeträge auf Einkommen von 520 bis 1.000 Euro steigen auf 30 Prozent an
  3. Einführung eines Weiterbildungsgelds von 150 Euro bei Aufnahme abschlussbezogener Weiterbildungen
  4. Vermögensfreibetrag von 40.000 für Singles sowie 15.000 Euro für alle weiteren Personen innerhalb eines Haushalts im ersten Jahr

Alle Sanktionsoptionen bei Fehlverhalten bereits ab erstem Tag des Leistungserhalts bleiben bestehen.

Fünfte Änderung: Höhere Rente einschließlich Angleichung zwischen Ost und West

Ab Juli 2023 erhöhen sich die Renten im Westen um wahrscheinlich 3,5 sowie im Osten um 4,2 Prozent. Diese Regelung sieht ein aktueller Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 vor. Die Anpassung ist für alle Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, gesetzliche Unfallrenten sowie Renten von Landwirten aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse gültig.

Im Rahmen dieser Maßnahme erhöht sich der Ost-Rentenwert von aktuell 98,6 Prozent auf insgesamt 99,3 Prozent des Westwerts.

Sechste Änderung: Erhöhte Preise für Gebäudeversicherungen

Beiträge für Wohngebäudeversicherungen werden sich vermutlich deutlich erhöhen. Dieser Anstieg ist einerseits der Flutkatastrophe aus dem Sommer 2021 geschuldet, durch die ungefähr 91.000 versicherte Immobilien beschädigt oder komplett zerstört wurden. Zudem stellt die Rekordinflation für viele Versicherungsunternehmen eine deutliche finanzielle Belastung dar.
Versicherungsnehmer sind deshalb gut beraten, die Beiträge für die Police im Auge zu behalten und nach einem Beitragsvergleich eventuell den Anbieter zu wechseln.

Erhöhte Preise für Gebäudeversicherungen
Beiträge für Wohngebäudeversicherungen werden sich vermutlich deutlich erhöhen | Foto: © Jo Panuwat D #539122664 – stock.adobe.com

Siebte Änderung: Tierwohllabel für Schweinefleisch

Eine Kennzeichnung über Haltungsbedingungen ist ab Sommer 2023 für erste Erzeugnisse verpflichtend. Das entsprechende Gesetz regelt ab diesem Zeitpunkt die Bedingungen für unverarbeitetes und frisches Schweinefleisch aus deutscher Produktion. Folgende fünf Haltungskategorien sind gültig:

  1. Stall
  2. Stall und Platz
  3. Frischluftstall
  4. Auslauf bzw. Freiland
  5. Bio

Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Kennzeichnungspflicht für Geflügel und Rindfleisch geplant. Zugleich ist von einer Erweiterung der Regelung auf in der Gastronomie angebotenes Fleisch sowie verarbeitete Erzeugnisse die Rede. Ein kleiner Wermutstropfen ist, dass die Kennzeichnungspflicht anfangs ausschließlich für unverarbeitetes Fleisch aus dem Handel gilt.
Dementsprechend bleibt ein Großteil des deutschen Schweinefleischabsatzes vorerst unberücksichtigt.

Achte Änderung: Mehrweg-Pflicht für Essen to go aus der Gastronomie

Um den Verpackungsmüll aufgrund hoher Mengen an Einwegbehältnissen deutlich zu reduzieren, sind Restaurants, Lieferdienste und Caterer ab 2023 verpflichtet, Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen zu offerieren. Die einzige Ausnahme sind kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern sowie höchstens fünf Beschäftigten.
Diese Regelung trifft wahrscheinlich überwiegend auf Imbisse oder Bäckereien zu. Allerdings müssen diese Dienstleister durch Kunden mitgebrachte Gefäße akzeptieren und auf Wunsch separat abfüllen.