Wie hoch darf ein Gartenzaun sein?
Wie hoch darf ein Gartenzaun sein? Mit diesem Problem beschäftigen sich gewiss viele Bauherren, die eine Immobilie erworben haben und einen Garten eingrenzen möchten. Allerdings gibt es auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort, da die Regelungen vom jeweiligen Bundesland abhängen.
Keine pauschalen Regelungen
Als sogenannte Einfriedung werden Mauern, Hecken oder Zäune bezeichnet. Oft sind diese Einfriedungen die Grundlage von Streitigkeiten, die Gerichte deutschlandweit beschäftigen.
Welche Höhe darf ein Gartenzaun maximal haben? Wie dürfen Zäune gestaltet sein?
Fragen wie diese können nicht verallgemeinernd beantwortet werden.
Schließlich legen die meisten Gemeinden die Einfriedungshöhen individuell in ihren Bebauungsplänen fest. Fest steht, dass jede Gemeinde über spezielle Satzungen verfügen kann, welche die maximale Höhe und die Art der Einfriedungen individuell vorgibt.
Gibt es ortsübliche Richtlinien?
Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Vorgaben wirkt sich die sogenannte Ortsüblichkeit auf der Errichtung einer Einfriedung aus. So wird ein zwei Meter hoher Sichtschutz beispielsweise in den Regionen als störend empfunden, in denen längere Straßenabschnitte nur symbolisch abgegrenzt werden.
Im Zweifelsfall ist es nötig, dass ein solcher Sichtschutz wieder abgebaut wird. Gibt es in einem Wohngebiet jedoch keine ortsüblichen Einfriedungen, können die Nachbarn auch nicht einfordern, dass bestimmte Zäune nicht erbaut oder gar abgerissen werden müssen. (Mehr zum Thema: Sichtschutz zu den Nachbarn – Die schönsten Optionen)
Im Zweifelsfall das zuständige Bauamt befragen
Bevor Grundstücksbesitzer die ersten Zaunpfosten setzen, sollten sie sich am besten beim zuständigen Bauamt oder Baureferat über die erlaubte Zaunhöhe informieren.
Besteht für einen bestimmten Wohnort keine spezielle Richtlinie durch eine Satzung oder einen Bebauungsplan, ist die Wahl eines ortsüblichen Zauns eine gute Entscheidung.
Fühlt sich ein Nachbar im Gegenzug von einer bestimmten Abgrenzung gestört, wäre dessen Klage in aller Regel nur dann erfolgreich, falls der Zaun von ortsüblichen Bedingungen abweicht.
Wichtige Urteile zur Bestimmung der Zaun-Höhe
In einem aktuellen Rechtsstreit forderte eine Klägerin aus der Pfalz von ihrer Nachbarin, einen mehr als zwei Meter hohen blickdichten Metall-Zaun an der gemeinsamen Grundstücksgrenze auf 1,20 Meter zu verkürzen. Diese Forderung ist aus juristischer Sicht akzeptabel.
In Rheinland-Pfalz ist ein Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 1,20 Meter dann ortsüblich, falls in der jeweiligen Region keine bestimmte Höhe festgelegt ist und die Bauordnung der jeweiligen Ortschaft keine speziellen Abmessungen für die Zaunelemente vorgibt. Dieser Fall traf in der entsprechenden Ortschaft zu. Der Klage wurde zum Teil stattgegeben. Das Urteil wurde beispielsweise damit begründet, dass die Klägerin selbst auch einen über 1,20 Meter hohen Zaun hat, der an den seitlichen Grundstücksgrenzen sogar 1,84 bzw. 1,87 Meter misst.
Aus dem Urteil des Landgerichts Koblenz vom Juli 2020 mit dem Aktenzeichen 13 S 6/20 geht hervor, dass die Beklagte die Höhe ihres Zauns dem Höhenniveau der benachbarten Abgrenzung anpassen soll. In diesem Fall greift das sogenannte nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, durch das Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind.
Details zum Nachbar- und Bauordnungsrecht
Wer die Gartenzäune zwischen dem eigenen Garten sowie einem öffentlichen Weg oder zwischen zwei Privatgrundstücken erbauen möchte, sollte den exakten Grenzverlauf im Vorfeld genau abklären.
Zugleich gelten die Vorschriften der Grenzbebauung des lokalen Bauordnungs- und Nachbarschaftsrechts.
Diese rechtlichen Regelungen besagen, dass der Abstand zu den benachbarten Grundstücken mindestens einen halben Meter betragen sollte – es sei denn, es liegt eine andere Regelung vor.
Grundstücksbesitzer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg sind an die sogenannte Einfriedungspflicht gebunden. Bei einer entsprechenden Forderung müssen sich die Einwohner von Hessen, Berlin sowie Schleswig-Holstein ebenfalls einzäunen lassen.
Zudem kommt eine Zaunpflicht nicht nur durch Nachbarschaftsrecht zustande. Durchforstet der eigene Hund regelmäßig die Nachbargärten, müssen die Halter ebenfalls einen Zaun montieren. Falls die Einfriedungspflicht nur auf einen Nachbarn zutrifft, müssen die Zäune an der Grundstücksgrenze auf der eigenen Liegenschaft gesetzt werden. Sind hingegen beide Nachbarn zur Setzung des Zauns verpflichtet, muss der Gartenzaun auch auf der Grundstücksgrenze erbaut werden.
Sonderfall Hecke
Eine Hecke wird als sogenannte lebende Einfriedung eingestuft, deren Bepflanzung in erster Linie über das Nachbarschaftsrecht geregelt wird. In diesem Fall trägt der Besitzer der Hecke die volle Verantwortung für die Pflege der Pflanze. Bei überstehenden Zweigen sind die Besitzer verpflichtet, diese zu beseitigen.
Allerdings wird der Nachbar auf der anderen Seite auch dazu aufgefordert, den Besitzer über die Überhänge zu informieren und eine Frist für deren Beseitigung zu setzen. Wurden die Zweige innerhalb dieses Zeitraums nicht entfernt, dürfen die Nachbarn diese Teile der Pflanze selbst abschneiden. Andernfalls würden sie eine Sachbeschädigung begehen.
Einordnung der Einfriedungen
Eine bis zu 90 Zentimeter hohe Einfriedung wird als symbolische Abgrenzung eingestuft.
Zäune mit einer Höhe von 100 bis 140 Zentimetern sind für Gärten und Weiden üblich. Ein Sichtschutz ist für Abgrenzungen mit einer Höhe von 170 bis 190 Zentimetern garantiert. Ab einer Höhe von zwei Metern werden die Umrandungen als Sicherungszäune eingestuft.