Zunehmender Anteil an Kontokündigungen
Banken verlieren immer mehr Kunden, weil die Institutionen neue Gebühren oder Strafzinsen erheben. Von 2018 auf 2020 hat sich der Anteil an Kontokündigungen um über 50 Prozent erhöht.
Dennoch können sich Verbraucher Hoffnung machen.
Bankkonto-Kündigungen von mehr als 50 Prozent
Der Anteil an Bankkonto-Kündigungen hat sich von 2018 auf 2020 um 54 Prozent erhöht. Diese Zahlen gehen aus einer aktuellen Analyse der Kündigungs-Plattform „Aboalarm“ hervor.
Im Jahr 2021 erhöhte sich der Anteil an Kündigungen noch einmal.
Damit war der Wert von Januar bis Mai um 20 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum.
Ansteigende Gebühren und Strafzinsen als ausschlaggebende Gründe
Gründe für diesen Austritt sind ansteigende Kontoführungsgebühren oder Strafzinsen, die von immer mehr Finanzinstituten berechnet werden.
Bestandskunden müssen den finanziellen Mehraufwand ebenfalls in Kauf nehmen. Eines der aktuellsten Beispiele ist die Postbank, eine zur Deutschen Bank gehörigen Marke.
Änderungen für Neu- und Bestandskunden
Der Freibetrag reduziert sich nicht nur für Neukunden, sondern ebenfalls für Bestandskunden von 100.000 Euro auf 50.000 Euro. Diese Anpassungen überraschen deshalb vor allem die preissensible Klientel, die ihre Konten nach der Gebührenankündigung in großer Vielzahl kündigt.
Besonders drastisch ist die Entwicklung der Kündigungen bei Konten der Commerzbank.
Schließlich verkündete das Finanzunternehmen erst vor wenigen Wochen, ab diesem Juli Gebühren für bis dahin kostenfreie Konten zu berechnen.
Ein Kündigungssturm bei der Comdirect
Diese Ankündigung nahmen viele Kunden als Anlass, um die Kündigung für ihre Konten einzureichen. Seit diesem Statement stieg die Zahl der Kontoauflösungen von Ende April bis Mitte Juni um über 800 Prozent an. Bei Commerzbank-Tochter Comdirect setzte ebenfalls ein Kündigungssturm ein, der erst im Mai mit einer vorläufigen Aussetzung der Gebühren endete.
Das Ziel: Angepasste AGBs
Aktuell ist noch nicht genau geklärt, ob und inwiefern die Kontogebühren zukünftig landesweit erhoben werden.
Im April entschied der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Verfahrens um die Postbank, dass eine Änderung Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Zustimmung der Kundschaft bedarf.
Die derzeitige AGB-Klausel benachteiligt alle Kunden unangemessen. Dieser Klausel zufolge stimmen die Kunden und Kundinnen stillschweigend neuen Regelungen zu, insofern diese nicht binnen zwei Monaten den Regeln widersprechen.
Deshalb ist das aktuelle BGH-Urteil für alle Bankkunden eine gute Chance, um unzulässig erhobene Gebühren wieder einzufordern. Jedoch muss die Kundschaft Eigeninitiative ergreifen, da die Finanzinstitutionen die Geldbeträge nicht von selbst zurückerstatten.
Rechtliche Maßnahmen durch Verbraucherschützer
Zu diesem Thema kündigten Verbraucherschützer bereits weitere rechtliche Schritte an. Sie forderten Banken dazu auf, sich aktiv an ihre Kunden zu wenden und bereits erhobene Gebühren unbürokratisch an ihre Klientel zurückzuzahlen.
Zudem empfahl die Verbraucherzentrale allen Kunden, den Bundesverband mithilfe eines anonymisierten Onlineportals darüber zu informieren, wie die Sparkassen und Banken auf das Urteil des Bundesgerichtshofs reagieren. Nach dieser Analyse entscheidet die Verbraucherzentrale darüber, inwiefern gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden sollen oder nicht.
Eine Muster-Feststellungsklage als Erleichterung für Kläger
Ein vorstellbares Szenario ist eine Muster-Feststellungsklage, mit der Verbraucher unkomplizierter ihre Rechte durchsetzen können. In diesem Fall agieren Verbraucher nicht selbst als Kläger.
Stattdessen schließen sich Betroffene ohne rechtliche Vertretung einer Musterklage des Verbraucherverbands an. Wird ein Urteil gefällt, klärt dieses Dokument alle grundsätzlichen Fragen. Das Urteil ist daraufhin für alle Beteiligten verbindlich.