Anhängerkupplung nachrüsten: Was ist zu beachten und welche Möglichkeiten gibt es?
Mit einer Anhängerkupplung können Autofahrer größere Lasten mit ihrem Fahrzeug transportieren. Ist der praktische Haken jedoch nicht ab Werk am eigenen Kfz befestigt, sind die Bauteile im Fahrzeughandel als Extras zum Nachrüsten erhältlich.
Arten an Anhängerkupplungen
Starre Anhängerkupplungen sind optimal für einen Dauereinsatz geeignet. Diese Option wählen häufig Unternehmen oder Vielfahrer aus. Die starren Modelle sind besonders gut für Kfz-Besitzer geeignet, die eine Anhängerkupplung nachrüsten und für diesen Zweck nicht viel Geld investieren möchten.
Bei dieser Option ist es üblich, dass die Anhängerkupplung samt Kugelkopf mit einer angeschweißten oder angeschraubten Kugelstange verbunden wird.
Von einer starren Konstruktion ist die Rede, wenn die Kupplungen mit der Kugelkopfvorrichtung fest an den Montage-Querträgern befestigt sind. Die Anhängerkupplungen sind nicht abnehmbar. Im Gegensatz dazu sind abnehmbare Anhängerkupplungen die optimale Lösung für alle Personen, die nur gelegentlich eine Anhängerkupplung verwenden möchten. Bei diesen Modellen bedarf es nur weniger Handgriffe, um das Zubehör bei Nichtgebrauch wieder abzunehmen. Die ursprüngliche Optik der Fahrzeuge bleibt dadurch bewahrt.
Besonderheiten einer schwenkbaren Anhängerkupplung
Schwenkbare Anhängerkupplungen sind praktisch, elegant und unauffällig zugleich. Diese Optionen ermöglichen es, die Anhängerkupplungen unter Stoßstangen zu drehen.
Dadurch sind die Bauteile binnen kurzer Zeit einsatzbereit. Schwenkbare Anhängerkupplungen sind deshalb für all die Fahrzeugbesitzer eine optimale Lösung, die das Feature häufig spontan nutzen möchten. Eine Kombination des Systems ist jedoch nicht mit allen Autos möglich.
Nachrüsten einer Anhängerkupplung: Welche Kosten entstehen?
Die Bauart und die Anhängerkupplung entscheiden über die Höhe der Materialkosten. Eine maßgebliche Komponente ist zudem die Last, welche die Anhängerkupplung bewegen soll. Preise für Anhängerkupplungen variieren zwischen 200 und 600 Euro. Allerdings sind starre Modelle erfahrungsgemäß günstiger als abnehmbare Optionen. Die Kosten erhöhen sich noch einmal um weitere 100 Euro für den erforderlichen Elektrosatz. Weiterhin fallen Arbeitskosten für eine Nachrüstung in der Werkstatt an.
Der Aufwand der Montage orientiert sich an der Anhängerkupplung sowie dem Fahrzeugmodell.
Für diese Montage müssen Fahrzeugbesitzer einen Stundenlohn zwischen 70 sowie 120 Euro einkalkulieren. Erfahrungsgemäß dauert die Montage einer Anhängerkupplung bis zu drei Stunden. Einige Werkstätten offerieren den Service zu Festpreisen.
Tipps zur Wahl eines geeigneten Nachrüstsystems
Die passenden Nachrüstsysteme müssen den technischen Voraussetzungen des jeweiligen Fahrzeugs entsprechen. Deshalb sind Kfz-Besitzer gut beraten, wenn sie sich für ein System des eigenen Fahrzeugherstellers entscheiden. Unter diesen Umständen können sich Verbraucher sicher sein, dass die Kupplung garantiert passt.
Zusätzlich ist der Elektrosatz für den Anhängerbetrieb unmittelbar auf die Elektrik abgestimmt. Alternativ gibt es einige Drittanbieter, die spezielle Nachrüstsysteme zur Verfügung stellen. Weil diese Drittanbieter jedoch zumeist keine EG-Typgenehmigung besitzen, müssen Kfz-Besitzer die Anhängerkupplung nach dem Einbau durch TÜV überprüfen lassen.
Technische Details beachten
Vor dem Einbau sollten sich Fahrzeugbesitzer darüber im Klaren sein, ob sie für die erforderliche Elektrik – einschließlich Bremsen, Nebelschlussleuchte und Blinker – eine sieben- oder 13-polige Anhängersteckdose benötigen. Eine alternative Option sind sieben- oder 13-polige Adapter für die Anhängerdosen. Je nach Bedarf ist ein spezielles Steuergerät für eine Ansteuerung der Anhänger-Elektrik notwendig, falls die Fahrzeuge mit elektronischen Management-Systemen aufgewertet sind.
Unter Umständen ist es notwendig, dass Werkstätten die Elektrik zusätzlich für den Anhängerbetrieb aktivieren müssen.
Welche Kfz dürfen mit Anhänger fahren?
Autofahrer müssen einen Führerschein Klasse B nachweisen, um Anhänger mit einer Gesamtmasse von 750 Kilogramm befördern zu dürfen. Alternativ ist eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm gestattet, falls die zulässige Gesamtmasse beider Elemente kein Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm übersteigt.
Zur Ermittlung der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination wird die zulässige Gesamtmasse der genutzten Anhänger mit der des Zugfahrzeugs addiert. Sogenannte Stütz- oder Aufliegelasten fließen nicht in die Berechnung ein. Die reale Beladung des Anhängers spielt führerscheinrechtlich eine tragende Rolle. Die wichtigste Komponente für die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht. Grundlegend für die erforderliche Fahrberechtigung ist ein Eintrag der zulässigen Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren.
Wann sind spezielle Fahrerschulungen erforderlich?
Spezielle Fahrerschulungen gemäß B 96 sind für all die Fahrzeugführer notwendig, die schwerere Anhänger befördern möchten. Diese Regelung bezieht sich auf alle Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm an zGM hinter Fahrzeugen der Klasse B.
Allerdings darf die zGM der Fahrzeugkombination ein Gewicht von 4.250 Kilogramm nicht übersteigen. Für Anhänger mit einem schwereren Gewicht ist ein Führerschein der Klasse BE notwendig. Der Umfang der Klasse BE beschränkt sich auf 3.500 zGM des Sattelhängers oder Anhängers.
Nicht alle Fahrzeuge sind für eine Nachrüstung geeignet
Auch wenn man die meisten Autos mit einer Anhängerkupplung nachrüsten kann, trifft diese Freigabe nicht auf alle Kfz-Modelle zu. Einschränkungen bestehen hauptsächlich bei Sport-, Hybrid- und Elektrofahrzeugen. Fahrzeuge können eine Anhängerkupplung nur dann nutzen, falls Fahrzeughersteller die Anhänge- und Stützlasten für die jeweiligen Fahrzeugmodelle freigeben.
Eine Grundvoraussetzung ist, dass die zur Anhängerkupplung gehörige Kupplungskugel beladen etwa 350 bis 420 Millimeter vom Boden entfernt ist.
Weiterhin muss die Autobremse stark genug sein, um zusätzliches Gewicht abzubremsen. Diese Anforderungen erfüllen ausschließlich Anhänger mit einer Anhängermasse von maximal 750 Kilogramm. Zusätzlich müssen eine stabile Karosserie sowie ausreichende Motorkühlung den Belastungen standhalten.
Zusätzliche Kontrolle durch den TÜV
Eine Kontrolle durch den TÜV ist nach einem Einbau nicht bei jedem Fahrzeug erforderlich. Fahrzeugbesitzer sind gut beraten, sich für eine Anhängerkupplung mit EG-Typgenehmigung zu entscheiden. Bei diesen Ausführungen muss der TÜV den Einbau nicht kontrollieren. Zudem ist kein spezieller Eintrag in den Fahrzeugpapieren notwendig. Es genügt, die Einbauanleitung stets ins Auto zu legen.
Für den Einbau von Verstärkungsfedern gelten andere Regeln. Bei diesen Bauteilen ist ein Teilegutachten erforderlich. Das bedeutet, dass eine Prüforganisation dessen Einbau offiziell abnehmen und behördlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss. Nach dem Einbau der Bauteile empfiehlt sich eine Überprüfung der Scheinwerfereinstellung. Schließlich ist es nach dem Einbau nicht ausgeschlossen, dass das Fahrzeug aufgrund des höheren Gewichts der Zusatzfedern höher steht.