Co-Living: Die neue Art zu wohnen und zu arbeiten?
In Wohngemeinschaften ist es üblich, Küche, Bad und das Wohnzimmer miteinander zu teilen. Doch häufig geht der gemeinsame Wohnstil auch automatisch ins Privatleben über. Dann ist vom sogenannten Co-Living die Rede.
Ein Wohngefühl wie in einer Großfamilie
Längst sind die Zeiten vorbei, in denen nur Studenten in Wohngemeinschaften zusammen unter einem Dach leben. Auch für viele mitten im Berufsleben stehenden Menschen oder Familien ist es mittlerweile üblich, das Leben – im wahrsten Sinne des Wortes – miteinander zu teilen.
Insbesondere in Großstädten liegt das sogenannte Co-Living oder Shared Living voll im Trend. In diesen Regionen entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, sich auf alte Strukturen rückzubesinnen, die bereits von der klassischen Großfamilie her bekannt sind. Schließlich ist es kein neues Konzept, gemeinsam unter einem Dach zu wohnen.
Mitbewohner über Matchingverfahren finden
Ein Beispiel ist das Unternehmen Medici Living, das anfangs eigentlich nur WG-Zimmer vermittelte. Mittlerweile ist die Firma allerdings dazu übergegangen, selber Wohngemeinschaften ins Leben zu rufen.
Dadurch müssen sich potentielle WG-Mitglieder nicht selbst auf die Suche nach Mitbewohnern begeben. Vielmehr finden entsprechende Matchingverfahren statt, über welche die Mietinteressenten an entsprechende Wohngemeinschaften vermittelt werden.
Den Arbeitsplatz miteinander teilen
Dieses Konzept haben nun auch einige Anbieter wie Rent24 aufgegriffen, um eine besondere Idee des Co-Workings zu konzipieren. Dieses Konzept sieht vor, sich das eigene Büro oder den Arbeitsplatz mit anderen Personen zu teilen. Diese neuen Shared-Living-Angebote sprechen insbesondere ein junges Publikum an.
Besonders interessant ist die Idee vor allem für die Selbständigen oder Angestellten, die regelmäßig ihren Arbeits- und Wohnplatz wechseln.
Deshalb geht das Konzept des Shared Livings zwischen gemeinsamer Arbeit und einem gemeinsamen Leben auch nahtlos ineinander über.
Das Gemeinschaftsgefühl ganz bewusst stärken
Um das Gemeinschaftsgefühl zu verstärken, organisieren zahlreiche Co-Living-Anbieter ebenfalls gern Aktivitäten wie Filmabende oder Feiern in hauseigenen Kinos oder gar Mentoringprogramme für neue Wohn-Mitglieder. Reinigungsservice sind häufig ebenfalls ein wichtiger Teil der Dienstleistungen.
Mit diesem Konzept verfolgen die Anbieter ein bestimmtes Ziel: Sie möchten ihren Kunden all die Arbeiten abnehmen, die schlimmstenfalls Diskrepanzen untereinander verursachen.
Diese Bequemlichkeit spiegelt sich auch in den Baukonzepten wider. Deutschlandweit existieren mittlerweile schon mehrere architektonische Visionen, die sich ganz bewusst an den Bedürfnissen der Bewohner orientieren. Ergänzend zu privaten Rückzugsräumen integrieren die Räumlichkeiten dann auch Lounges, Dachterrassen oder Sportstudios, die alle Mieter nach ihren Wünschen nutzen können.
Teurer Wohnraum – vergleichbar mit einem Hotel
Die Innenausstattung der zumeist vollmöblierten Lebensgemeinschaften fokussiert sich zumeist ebenfalls auf die persönlichen Vorlieben der Klientel. Denn häufig sind die Räumlichkeiten – ganz im Gegensatz zum klassischen Studentenwohnheim – mit Grünpflanzen, großen Tischen oder loungigen Sofas ausgestattet. Der Wohnluxus hält beim Shared Living Einzug. Doch wer sich diesen Komfort leisten möchte, muss natürlich auch bereit sein, das nötige Kleingeld zu investieren.
Laut Aussagen von Wohnraum-Forschern sind Angebote für Co-Living häufig wesentlich teurer als klassische Wohnformen.
Abhängig vom Angebot und der jeweiligen Stadt, belaufen sich Quadratmeterpreise für vollmöblierte Zimmer auf 20 bis 50 Euro. In Anbetracht dieser Kosten ist es deshalb durchaus realistisch, dass ein 12 bis 14 Quadratmeter großes Zimmer bis zu 1.000 Euro kostet.
Die Höhe der Preise ist eine Folge des aktuell gültigen Mietrechts. Demzufolge profitieren Co-Living-Anbieter von einem Schlupfloch innerhalb der Gesetzgebung. Co-Living ist keine klassische Form der Vermietung, sondern eher ein mit einem Hotel vergleichbarer WG-Betrieb. Deshalb können die Dienstleister auch Preise festsetzen, für welche Mietbegrenzungen oder Mietpreisbremsen nicht gültig sind.