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Neue EU-Regelung: Einführung eines Rechts auf Reparatur in Planung

Einführung eines Rechts auf Reparatur in Planung
Neue EU-Regelung: Einführung eines Rechts auf Reparatur in Planung | Foto: ©Fxquadro #253150815 – stock.adobe.com

Zukünftig sollen Verbraucher defekte Waren wesentlich unkomplizierter reparieren lassen. Für diesen rechtlichen Anspruch sprach sich kürzlich die EU aus. Alle Produkte werden jedoch nicht von dem Rechtsanspruch erfasst.

Geräte einfacher reparieren lassen

Das sogenannte Recht auf Reparatur soll auf EU-Ebene eingeführt werden.

Für die EU-Staaten sowie das Europaparlament tätige Unterhändler einigten sich darauf, dass Hersteller von bestimmten Erzeugnissen ihre Waren auf Wunsch reparieren müssen.

Diesen Waren gehören Handys, Staubsauger oder Kühlschränke an. Die Information geht aus einer Mitteilung von René Repasi von der SPD – dem Verhandlungsführer des Europaparlaments – hervor.

Geräte einfacher reparieren lassen
Das sogenannte Recht auf Reparatur soll auf EU-Ebene eingeführt werden | Foto: ©Elnur #212368761 – stock.adobe.com

Was ist weiße Ware?

Der Rechtsanspruch bezieht sich in erster Linie auf sogenannte weiße Ware. Dazu gehören in erster Linie Haushaltsgeräte sowie gängige Alltagsprodukte wie Smartphones. Die Maßnahmen sollen Verbrauchern dabei helfen, die eigenen Geräte günstiger und einfacher reparieren zu lassen. Zur Vermeidung von größeren Mengen an Müll sollen Produkte lieber repariert anstatt neu erworben werden.
Statistisch verbrauchen Verbraucher in ganz Europa alljährlich 35 Millionen Tonnen an Müll, weil sie ihre Geräte nicht reparieren lassen und stattdessen durch Neuware ersetzen.

Der Rechtsanspruch bezieht sich in erster Linie auf sogenannte weiße Ware
Der Rechtsanspruch bezieht sich in erster Linie auf sogenannte weiße Ware | Foto: ©andranik123 #301070093 – stock.adobe.com

Einfacher Zugang zu günstigen Ersatzteilen

Die neuen Richtlinien gelten allerdings nicht für alle Waren. Beispielsweise sind bestimmte Waren wie Möbel oder Kopfhörer von den Rechtsansprüchen ausgeschlossen. Genaue Rechtstexte werden folgen. Doch es scheint reine Formsache zu sein, dass EU-Staaten sowie das Parlament diesem Kompromiss zustimmen werden.

In den Augen von Anna Cavazzini – der Vorsitzenden des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments – ist die geplante Maßnahme ein „Durchbruch für den Verbraucherschutz“. Reparaturen werden unkomplizierter und günstiger, weil ein Zugang zu Reparaturanleitungen und Ersatzteilen zu erschwinglichen Preisen auch für Hobby-Tüftler und kleine Reparatur-Shops möglich sein wird.

Neue Ansprüche an technische Geräte

Rechtliche Grundlage dieses Konzepts ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission schon vor einigen Monaten unterbreitete.

Eigenen Informationen zufolge thematisiert das EU-Parlament schon seit über zehn Jahren ein Recht auf Reparatur.

Sich für lange Zeit in Geduld übend, erhöhte das Parlament im April 2022 den Druck. Mit großer Mehrheit stimmten die Politiker dafür, die Produkte perspektivisch so zu gestalten, dass diese dauerhaft länger haltbar sind und sicher repariert werden können. Eine Grundvoraussetzung für die Produkte ist ebenfalls, dass deren Bauteile leicht ausbaubar und zugänglich sind.

Neue Regeln zugunsten der Umwelt

Zukünftig sollen Verbraucher und die Umwelt von den neuen Regeln profitieren. Bei der erstmaligen Präsentation ihres Vorhabens begründete die Kommission die Entscheidung damit, dass weniger weggeworfene Waren auch weniger Abfall erzeugen.
Zudem minimiert sich dadurch der Ressourcenverbrauch. Infolgedessen entwickeln sich auch weniger Treibhausgasemissionen. Auf Basis dieser Erkenntnisse prognostizierte die Kommission, dass über 15 Jahre hinweg etwa 18,5 Millionen Tonnen an Treibhausgasemissionen und 1,8 Millionen Tonnen an Ressourcen eingespart werden könnten. In dem gleichen Zeitraum würden etwa drei Millionen weniger Abfall entstehen.