Unsicherheit im Parkhaus: Wie viel Zeit bleibt nach Bezahlen des Parkscheins?
Parkgebühren sind in Parkhäusern zumeist recht hoch. Deshalb ist es umso ärgerlicher, wenn Autofahrer nicht schnell genug die Ausfahrt erreichen und noch einmal nachzahlen müssen.
Doch wie viel Zeit bleibt eigentlich nach dem Bezahlen?
Lokale Gegebenheiten entscheiden
Viele Umstände können dazu führen, dass vom Bezahlen des Parktickets bis zur Ankunft an der Ausfahrtschranke einige Minuten vergehen. Kinder müssen angeschnallt oder Einkaufstüten verstaut werden. Auch diese kleinen Maßnahmen kosten Zeit.
Betreiber der Parkhäuser bestimmen selbst, wie viel Karenzzeit sie Autofahrern fürs Rausfahren gestatten.
Ein üblicher Durchschnittswert sind 15 Minuten. Das jeweilige Zeitfenster richtet sich zwar nach den örtlichen Gegebenheiten. Doch wird die Zeit überschritten, müssen sich Autofahrer generell auf eine Nachzahlung einstellen.
Keine allgemeingültigen Regelungen
Nach Informationen des Bundesverbands Parken gibt es keine allgemeingültige Regel zu der Frage, wie viel Zeit Autofahrer nach dem Bezahlvorgang haben.
Eine wichtige Komponente ist beispielsweise die Parkhausgröße. Es liegt auf der Hand, dass die Fußwege in einem großen Parkhaus weiter als in einem kleinen sind. Generell sollten sich Autofahrer allerdings auf ein Zeitfenster von zehn bis 15 Minuten einstellen.
Eine Viertelstunde als Maß der Dinge?
In den Augen des Verkehrsrechtlers Ingo-Julian Rösch aus Nürnberg ist eine Viertelstunde tatsächlich üblich. Sind die Zeitfenster für einen Aufenthalt im Parkhaus nach dem Bezahlvorgang in den Geschäftsbedingungen geregelt, sollten die Richtlinien auch angemessen und fair sein.
Ist der Zeitrahmen hingegen unangemessen, könnten Gerichte ein angemessenes Zeitfenster festlegen.
Allerdings ist es in der Praxis eher unwahrscheinlich, dass Verbraucher wegen einer drohenden Nachzahlung von 50 Cent oder einem Euro die gerichtliche Auseinandersetzung suchen.
Das Gespräch mit Betreibern suchen
Am praktischsten ist es in den Augen von Juristen, die nachgeforderten Beträge zumindest unter Vorbehalt zu bezahlen. Es ist ratsam, entsprechende Belege aufzubewahren und daraufhin die Parkhausbetreiber zu kontaktieren. Möglicherweise sind die Betreiber sogar kulant und zahlen die Beträge zurück.