Tier Blog

Ab November: Höhere Gebühren für Tierärzte

Höhere Gebühren für Tierärzte
Ab November: Höhere Gebühren für Tierärzte | Foto: © LIGHTFIELD STUDIOS #526278752 – stock.adobe.com

Für Untersuchungen von Haustieren müssen Tierbesitzer bald mehr Geld bezahlen. Der Grund: Ab Ende November ändert sich die Gebührenverordnung für Tierärzte.

Erste Anpassung seit vielen Jahren

Schon bald müssen sich Tierbesitzer auf höhere Tierarztkosten einstellen.

Die neue Gebührenordnung gilt ab Ende November und sieht höhere Preise für tierärztliche Serviceleistungen vor.

Zum ersten Mal seit 1999 wird die Gebührenordnung umfassend angepasst.

Höhere Tierarztkosten
Schon bald müssen sich Tierbesitzer auf höhere Tierarztkosten einstellen | Foto: © Dvorakova Veronika #260337069 – stock.adobe.com

Massive Gebührenerhöhungen

Gemäß Informationen des Bundeslandwirtschaftsministeriums steigen die Gebühren ab dem 22. November 2022 um ungefähr 22 Prozent an. Bei einigen Serviceleistungen erhöht sich der Preis noch wesentlich mehr. Für eine allgemeine Untersuchung von Hunden oder Katzen berechnen Tierärzte zukünftig einen Nettopreis von 23,62 Euro. Bislang zahlten Hundebesitzer für den Service etwa 13,50 Euro und Katzenbesitzer knapp neun Euro.

Somit entsprechen die Zahlen einem Preisanstieg von 57 Prozent für die Behandlung von Hunden sowie von 163 Prozent für Katzen. Weil bei diesen Beträgen von Nettopreisen die Rede ist, wird die Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzu addiert.

Angepasste Kosten für Folgeuntersuchungen

Eine Folgeuntersuchung des gleichen Behandlungsfalls kostet für Katzen zukünftig 19,70 Euro anstatt der bisherigen 7,70 Euro. Behandlungen für Hunde kosten im gleichen Fall ungefähr neun Euro mehr als vorher. Die Rezeptgebühr für ein Wiederholungsrezept erhöht sich von etwas weniger als zwei Euro auf gute drei Euro.

Kosten für eine Impfbescheinigung steigen auf einen Nettobetrag von 6,16 Euro anstatt bisheriger 3,85 Euro.

Angepasste Kosten für Folgeuntersuchungen beim Tierarzt
Angepasste Kosten für Folgeuntersuchungen | Foto: © Friends Stock #260006351 – stock.adobe.com

Niedrigere Gebühren für Kastrationen

Im Gegenzug verringern sich die Preise für bestimmte Dienstleistungen. Beispielsweise werden Kastrationen für Katzen und Hunde zukünftig günstiger, jedoch nur für weibliche Tiere. Außerdem reduzieren sich Kosten für die Kastration einer Hündin von 128,27 Euro auf 160,34 Euro.

Dieser Nettopreis beschränkt sich allerdings ausschließlich auf die reine Kastration und schließt zusätzliche Kosten für erforderliche Medikamente oder die Narkose aus. Für eine Kastration weiblicher Katzen minimiert sich der Preis von 57,72 Euro auf 56,48 Euro.
Für Rüden steigen die Kosten hingegen von ungefähr 51 Euro auf 70,60 Euro. Die Kastration eines Katers wird vom ehemaligen Nettopreis von 19 Euro auf rund 30 Euro angepasst.

Höhere Kosten bei schwierigen und anspruchsvollen Behandlungen

Zudem betont die Bundestierärztekammer, dass die Höhe der Tierarztkosten von Fall zu Fall variieren kann. So sind Tierärzte berechtigt, bei einem Notdienst, hohem Zeitaufwand oder aus anderweitigen medizinischen Gründen den zwei- bis dreifachen Satz der eigentlichen Gebühr zu berechnen.

Die Bundestierärztekammer legt großen Wert darauf zu betonen, dass die Gebührenordnung maximale Transparenz erzeugen soll.

Auf diese Weise soll vermieden werden, dass sich die Konkurrenz zwischen einzelnen Tierärzten auf deren Leistung und nicht auf Preise beschränkt.
Eine Ermittlung der neuen Gebühren basiert auf einer unabhängigen Studie, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums durchgeführt wurde.