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Vorschlag der SPD zur Rente: Härtefallregelung nach österreichischem Vorbild

Vorschlag der SPD zur Rente
Vorschlag der SPD zur Rente: Härtefallregelung nach österreichischem Vorbild | Foto: ©TimeShops #322579649 – stock.adobe.com

Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) will die Rente mit 63 für langjährig Versicherte abschaffen. Damit ist das Thema erneut zu einem der zentralen Streitpunkte der deutschen Politik geworden. Die SPD bringt nun einen Vorschlag zur Härtefallregelung ein. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, kann sich eine Alternative zur Rente mit 63 nach dem Vorbild der österreichischen Schwerarbeitspension vorstellen.

Abschaffung der Rente mit 63 in der Kritik

Die steigende Lebenserwartung, immer weniger Beitragszahler, aber immer mehr Rentner veranlassen die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz zu einer Rentenreform, die auch die Abschaffung der Rente mit 63 beinhaltet. Bereits jetzt bezuschusst der Bund die Finanzierung des aktuellen Rentensystems jährlich mit vielen Millionen Euro (rund 127,8 Mrd. Euro laut Bundeshaushalt 2026).

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (umgangssprachlich Rente mit 63) ist für sehr langjährig Versicherte möglich.

Diejenigen, die 45 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das ist aktuell jedoch nur noch für bestimmte Jahrgänge möglich.

Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren ist gegenwärtig erst ab einem Alter von 64,5 Jahren möglich. Diejenigen, die ab 1964 geboren sind, können nach einer Beitragszeit von 45 Jahren erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Die Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte steht inzwischen bei sieben der 16 deutschen Ministerpräsidenten in der Kritik, denn die geplante Reform betrifft breite Teile der Gesellschaft, insbesondere Menschen mit langen, körperlich anspruchsvollen Erwerbsbiografien. Auch die Rentenkommission spricht sich in ihrem Abschlussbericht für einen Ersatz der Rente mit 63 aus und sieht eine Schutzrente als Alternative vor.

Abschaffung der Rente mit 63 in der Kritik
Abschaffung der Rente mit 63 in der Kritik | Foto: ©Halfpoint #1914984383 – stock.adobe.com

Schutzrente für rentennahe Jahrgänge

Rentennahe Jahrgänge sollen mit der Schutzrente die Möglichkeit bekommen, weiterhin vorzeitig abschlagsfrei in Rente zu gehen. Voraussetzung dafür ist, dass sie aus gesundheitlichen Gründen ihren langjährigen Beruf nicht mehr ausüben können und zusätzlich mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können.

Eine Gesundheitsprüfung soll klären, ob die Voraussetzungen für die Schutzrente tatsächlich vorliegen. Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, verweist dabei persönlich auf die österreichische Schwerarbeitspension.

Schutzrente für rentennahe Jahrgänge
Rentennahe Jahrgänge sollen mit der Schutzrente die Möglichkeit bekommen, weiterhin vorzeitig abschlagsfrei in Rente zu gehen | Foto: ©Rido #1588224397 – stock.adobe.com

Schwerarbeitspension in Österreich

Die Schwerarbeitspension kann in Österreich von Personen beansprucht werden, die mindestens 45 Jahre gearbeitet haben und in ihrem Beruf körperlich oder psychisch belastenden Bedingungen ausgesetzt waren. Diese Menschen können bereits mit 60 Jahren in Rente gehen. Rechtliche Grundlagen für die Schwerarbeitspension sind das Allgemeine Pensionsgesetz und die Schwerarbeitsverordnung.

In den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag müssen Personen mindestens 10 Jahre, also 120 Monate, Schwerarbeit geleistet haben, um die Schwerarbeitspension zu beanspruchen. Liegt die Schwerarbeit länger als 20 Jahre zurück, zählt das nicht. In einem Schwerarbeitsmonat müssen die Versicherten mindestens 15 Kalendertage Schwerarbeit verrichtet haben. Wer die Schwerarbeitspension beanspruchen möchte, muss einen Nachweis der tatsächlichen Belastung erbringen.

Die Schwerarbeitspension in Österreich ist nicht abschlagsfrei.

Wer alle Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension erfüllt und mit 60 Jahren in Rente geht, muss für jeden Monat des früheren Renteneintritts einen Abschlag von 0,15 Prozent in Kauf nehmen. Das sind 1,8 Prozent pro Jahr.

Sonderregelungen für belastende Berufe gelten auch in anderen Ländern, beispielsweise in Frankreich und Italien. In Frankreich können Versicherte, die unter belastenden Bedingungen gearbeitet haben, bis zu zwei Jahre früher aus dem Berufsleben ausscheiden.

Definition von Schwerarbeit nach der Schwerarbeitsverordnung

Tätigkeiten, die als Schwerarbeit anerkannt werden, sind in Österreich in der Schwerarbeitsverordnung definiert. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Tätigkeiten unter extremer Hitze oder Kälte
  • Arbeit unter Einfluss gesundheitsgefährdender Stoffe
  • Nacht- und Schichtdienst mit mindestens sechs Nachtdiensten pro Monat mit jeweils mindestens sechs Stunden zwischen 22 und 6 Uhr
  • Körperlich schwere Arbeit mit einem Energieverbrauch pro Arbeitstag von mindestens 1.400 Kilokalorien bei Frauen und mindestens 2.000 Kilokalorien bei Männern
  • Pflegetätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise Pflege von Demenzkranken oder ab Pflegestufe 5

Schwerarbeitspension kein gangbarer Weg für Deutschland

Der Rentenexperte Axel Börsch-Supan sieht in der Schwerarbeitspension nach österreichischem Vorbild keinen gangbaren Weg für Deutschland. Er warnt vor solchen Härtefallmodellen, da seiner Meinung nach kaum sauber abgegrenzt werden kann, wer unter besonders starken Belastungen gearbeitet hat.

Der Experte schlägt eine individuelle Gesundheitsprüfung vor, ähnlich wie bei der Erwerbsminderungsrente. In Deutschland ist die Erwerbsminderungsrente strenger als in den meisten anderen europäischen Ländern geregelt. Dieses Modell könnte laut Börsch-Supan ausgebaut werden. Auch Börsch-Supan ist für ein Ende der Rente nach 45 Beitragsjahren.

Auch der Ökonom und frühere Rentenkommissionsmitglied Peter Bofinger lehnt eine Schwerarbeitspension nach österreichischem Vorbild ab – er verweist vor allem auf drohende Rechtsstreitigkeiten und Abgrenzungsprobleme bei der Definition von „Schwerarbeit“. Eine endgültige gesetzliche Entscheidung zur Rentenreform steht weiterhin aus; Kritik kommt neben den Ministerpräsidenten auch aus Teilen der SPD-Fraktion selbst.