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Tiny House bauen – darauf kommt es an

Tiny House bauen
Tiny House bauen – darauf kommt es an | Foto: ©ppa5 #187394212 – stock.adobe.com

Obwohl ein Tiny House nur eine geringe Wohnfläche bietet, stellt es eine kostengünstige Option für ein Eigenheim dar. Es ist in der Errichtung, aber auch in den Betriebskosten deutlich günstiger als ein normales Wohnhaus.
Als Feriendomizil kann es ebenso genutzt werden wie als dauerhafter Wohnsitz. Wer ein Tiny House errichten oder fertig kaufen will, braucht normalerweise eine Baugenehmigung oder muss das Projekt zumindest der Behörde melden. Ausgenommen sind beispielsweise mobile Tiny Houses, die als Wohnwagen dienen.

Was ist ein Tiny House?

Ein Tiny House kann als Feriendomizil, fester Wohnsitz, aber auf Rädern auch wie ein Wohnwagen genutzt werden. Es ist ein winziges Haus, doch gibt es unterschiedliche Definitionen. In der Regel beträgt die Grundfläche nicht mehr als 50 Quadratmeter.

Auch kompakte Häuser mit einer Wohnfläche bis 80 Quadratmetern können zu den Tiny Häusern gezählt werden.

Einige Definitionen besagen, dass am Standort eines Tiny Hauses keine Bodenversiegelung stattfinden sollte und dass ein Tiny House mobil sein sollte. Ein Tiny House kann aber auch unterkellert sein.

Was ist ein Tiny House
Ein Tiny House kann als Feriendomizil, fester Wohnsitz, aber auf Rädern auch wie ein Wohnwagen genutzt werden | Foto: ©Colin #214950411 – stock.adobe.com

Tiny House und die baurechtliche Einordnung

Tiny Häuser werden auf verschiedene Weise baurechtlich eingeordnet:

  • Fahrzeug: Tiny Häuser benötigen eine Zulassung als Wohnwagen, wenn sie mit einem Trailer fest verbunden sind.
  • Ladung: Ein Tiny House gilt als Ladung, wenn es ohne Werkzeug auf Wechselfahrgestellen, Trailern oder Tiefladern abnehmbar ist und transportiert werden kann
  • Gebäude der Gebäudelasse 1: Ein Tiny House wird baurechtlich als Gebäude der Gebäudeklasse 1 eingestuft, wenn es auf einem Grundstück bewohnt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es auf einem Fundament auf Rädern oder einer Wechselbrücke steht.

Wenn ein Tiny House auf einem Grundstück bewohnt wird, ist ein bauaufsichtliches Verfahren notwendig. Dies kann je nach Bundesland und Situation eine Baugenehmigung oder ein vereinfachtes Anzeige-, Kenntnisgabe- oder Freistellungsverfahren sein. Dies trifft auch zu, wenn man umzieht und das Tiny House auf einem anderen Grundstück platziert wird.

Tiny House und die baurechtliche Einordnung
Tiny House und die baurechtliche Einordnung | Foto: ©ppa5 #187394199 – stock.adobe.com

Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit der zuständigen Baubehörde

Wer ein Tiny House errichten möchte, sollte zuvor Kontakt mit der Baubehörde aufnehmen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Die Baubehörde informiert über die für das Grundstück, auf dem das Tiny House aufgestellt werden soll, geltenden Vorschriften für Tiny Häuser.

Dauerhaftes Wohnen kann auf einem Campingplatz in einem mobilen Tiny House erlaubt sein.

Wird allerdings ein mobiles Tiny House außerhalb eines Campingplatzes dauerhaft bewohnt, wird ein Baugrundstück benötigt. Es gibt in Deutschland nur wenige Gemeinden, in denen es Baugebiete explizit für Tiny Häuser gibt.

Unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern

In den einzelnen Bundesländern können unterschiedliche Regelungen gelten, wenn ein Tiny House auf dem eigenen Grundstück errichtet werden soll. Das kann von der Größe des Minihauses abhängen.

Für sehr kleine Tiny Häuser genügt oft ein verschlanktes Verfahren, beispielsweise das Bauanzeigeverfahren. Eine vorlageberechtigte Fachperson wie ein Architekt kann der zuständigen Baubehörde alle erforderlichen Planungsunterlagen anzeigen.

So wie für ein normales Wohnhaus sollten auch für ein Tiny House verschiedene Versicherungen abgeschlossen werden. Voraussetzung für einen Versicherungsabschluss kann bei einigen Versicherern eine Kopie der Baugenehmigung sein. Wenn von der Behörde keine Baugenehmigung erteilt wird, muss vom Bauherrn ein formelles Baugenehmigungsverfahren beantragt werden.

Ist für das Tiny House eine Baugenehmigung erforderlich, muss bei der zuständigen Baubehörde ein Bauantrag gestellt werden.

Eine Baugenehmigung wird für ein Tiny House zumeist nicht benötigt, wenn es im eigenen Garten errichtet wird, als Ferien- oder Gartenhaus dient und über keine eigene Toilette und Kochstelle verfügt.

Tiny House auf dem eigenen Grundstück errichten
In den einzelnen Bundesländern können unterschiedliche Regelungen gelten, wenn ein Tiny House auf dem eigenen Grundstück errichtet werden soll | Foto: ©Jan #789930945 – stock.adobe.com

Wichtig bei der Errichtung eines Tiny Hauses auf dem eigenen Grundstück

Wer auf dem eigenen Grundstück ein Tiny House errichten möchte, darf das öffentliche Baurecht nicht verletzen, da sonst ein Baustopp durch die Behörde droht. Bei Missachtung der Vorschriften kann schlimmstenfalls ein Abriss gefordert werden.

Für die Aufenthaltsräume gelten oft bestimmte Mindestmaße für Fensterflächen und Raumhöhe. Ebenso muss zumeist der brandschutzrechtlich geforderte zweite Rettungsweg vorhanden sein. Ein Bausachverständiger, der anbieterunabhängig ist, kann Interessenten beraten, die auf ihrem Grundstück ein Tiny House aufstellen möchten.

Erforderliche Versicherungen für ein Tiny House

Wie für ein gewöhnliches Wohnhaus sollten auch für ein Tiny House geeignete Versicherungen abgeschlossen werden. Der benötigte Versicherungsschutz variiert je nach Standort. Wenn das Tiny House dauerhaft und fest auf einem Grundstück steht und ständig bewohnt wird, ist es ratsam, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für diese, aber Banken fordern sie im Normalfall bei einer Finanzierung. Die Police kann mit einer Hausratversicherung kombiniert werden.

Damit diese Versicherungen greifen, ist mitunter eine Baugenehmigung erforderlich. Zusätzlich muss das Tiny House mit Ver- und Entsorgungseinheiten verbunden sein.

Für als mobile Einheiten klassifizierte Tiny Häuser, bei denen der Standort gewechselt wird, ist eine Wohnwagen- oder Campingversicherung notwendig. Sie kann mit einer Inhaltsversicherung für den Hausrat kombiniert werden und deckt Schäden am mobilen Tiny House ab.

Besonderheiten für mobile Tiny Häuser

Für ein Tiny House auf Rädern ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn es dauerhaft bewohnt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen für Wohngebäude erfüllt.
Wird das mobile Tiny House nicht dauerhaft bewohnt und erfüllt es die Anforderungen für Fahrzeuge, wird keine Baugenehmigung benötigt, wenn es als Wohnwagen genutzt wird. Allerdings wird dann eine Straßenzulassung benötigt.