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Telefonwerbung: Was tun?

Telefonwerbung: Was tun?
Telefonwerbung: Was tun?

In Zeiten der Corona-Krise verbringen die meisten Menschen einen Großteil ihrer Zeit in den eigenen vier Wänden. Somit steigt aber auch automatisch das Risiko, unerwünschte Telefonanrufe zu Werbezwecken zu erhalten. Dabei sollten sich Betroffene eines vor Augen führen: Sie sollten dringlichst vermeiden, am Telefon Verträge abzuschließen.

Telefonwerbung bedarf grundsätzlich einer Einwilligung

Grundsätzlich ist Telefonwerbung ohne Einwilligung nicht gestattet. Die Fakten sprechen für sich: Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg bestätigt, können am Telefon getroffene Verträge dennoch wirksam sein. Es bedarf keiner schriftlichen Bestätigung, dass die Vereinbarungen dennoch rechtskräftig sind.

Von dieser Vorgabe sind nur die Verträge ausgeschlossen, die für eine Registrierung oder Anmeldung für Gewinnspiele vereinbart werden. Diese Vereinbarungen bedürfen stets der Textform. Damit diese Verträge juristisch wirksam sind, müssten Verbraucher die Vereinbarung nach dem Telefonat noch einmal schriftlich bestätigen, zum Beispiel per E-Mail.

Vom Widerrufsrecht Gebrauch machen

Wer einen Vertrag unabsichtlich abgeschlossen hat, profitiert in aller Regel von einem 14 Tage andauernden Widerrufsrecht.

Wer Widerruf einlegen möchte, kann sich beispielsweise an die Verbraucherzentrale wenden. Denn diese Organisation bietet Musterbriefe an.

Allerdings ist es noch günstiger, den Werbeanruf direkt abzublocken oder sich entsprechende Daten zu notieren. Ob Zeitpunkt des Anrufs, Telefonnummer, das beworbene Produkt bzw. die Serviceleistung sowie der Name des Anbieters – all diese Informationen können Sie nach dem Telefonat an Bundesnetzagentur vermitteln. Die Bundesnetzagentur ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder einzufordern. Allerdings ist es noch besser und einfacher, schlicht aufzulegen. Diese Regel gilt umso mehr, falls Sie von der Gegenseite unter Druck gesetzt werden.

Telefonnummern nur bei Bedarf weitergeben

Möchten Verbraucher die unerwünschte Telefonwerbung zukünftig vermeiden, sollten Sie Ihre Telefonnummer nur dann weitergeben, falls diese Angabe für eine Vertragsabwicklung wirklich notwendig ist. Weiterhin ist es wichtig darauf zu achten, dass eigene Daten nicht für Werbezwecke verwendet werden dürfen.