Mitnahme bisheriger Handynummer zum Schnäppchenpreis

Bei einem Wechsel des Smartphones oder Anbieters mussten all die Kunden für lange Zeit tief in die Tasche greifen, die eine Mitnahme ihrer alten Handynummer wünschten. Genau 30 Euro waren bis vor kurzer Zeit fällig, um nach wie vor die eigene Handynummer nutzen zu können. Mittlerweile dürfen Anbieter für eine Portierung nur noch 6,82 Euro berechnen. Doch wie hoch sind die Kosten, wenn eine sofortige Mitnahme der Telefonnummer gewünscht wird?
Eine Deckelung des Services auf maximal 6,82 Euro
Auf dem Mobiltelefonmarkt ist es üblich, dass die alten Mobilfunkanbieter ihrer Klientel den Nummerntransfer zum neuen Handyanbieter berechnen.
Seit Mittel April hat die Bundesnetzagentur die maximal für diesen Service zu berechnenden Gebühren allerdings auf 6,82 Euro gedeckelt. Diese Regelung gilt für alle vorstellbaren Mitnahmefälle, teilt das Telekommunikationsportal „teltarif.de“ mit.
Strenge Abmahnungen durch die Aufsichtsbehörde
Mehrere Anbieter nahmen die Deckelung nur in den Fällen vor, in denen der Vertrag mit den Kunden bereits ausgelaufen gewesen ist.
Bestanden Kunden hingegen auf ihr Recht einer sofortigen Mitnahme der Handynummer im Rahmen der Vertragslaufzeit, wurden diesen Personen wesentlich höhere Gebühren berechnet.
Mittlerweile wurden all die Unternehmen von der Aufsichtsbehörde zurechtgewiesen, welche die neue Regel ganz individuell nach ihren eigenen Vorstellungen ausrichteten. Inzwischen wurden die Dienstleister aber gezwungen, ihr Preis-Leistungs-Verzeichnis den Vorgaben anzupassen. Alle Beschlüsse der Bundesnetzagentur für die Höhe der Portierungsentgelte bezogen sich ebenfalls auf eine vorzeitige Mitnahme der Telefonnummer.
Sonderregelungen für Unternehmen mit mehreren Mobilfunkmarken
Besondere Vorsicht ist für interessierte Kunden bei Unternehmen mit mehreren Mobilfunkmarken geboten. Diese Anbieter stellten für eine Nummermitnahme bei einem Markenwechsel zum Teil auch weiterhin 30 Euro in Rechnung.
Laut Aussagen der Bundesnetzagentur könne diese Forderung allerdings nicht beanstandet werden. Nach Ansicht der Agentur ist aus regulatorischer Perspektive nur von einem Anbieterwechsel die Rede, falls sich der Kunde bei einem Handywechsel an ein anderes Unternehmen wendet.