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Geplantes Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

Geplantes Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Geplantes Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken | Foto: ©nmann77 #1200176208 – stock.adobe.com

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren und dafür ein Spargesetz durch das Kabinett bringen. Mit der ersten großen Sozialreform dieser Koalition will die Bundesgesundheitsministerin einen deutlichen Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bereits 2027 verhindern.
Bis 2030 rechnet das Bundesgesundheitsministerium bei den gesetzlichen Krankenkassen ansonsten mit einer Finanzierungslücke bis zu 40 Milliarden Euro.

Milliardenloch in der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht von einem Milliardenloch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es muss geschlossen werden, um steigende Beiträge und höhere Belastungen für alle Versicherten zu verhindern.

Die Ministerin weist auf eine stärkere Steuerfinanzierung hin.

Sie soll aus dem Haushalt kommen und auch die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern decken.

Milliardenloch in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht von einem Milliardenloch in der gesetzlichen Krankenversicherung | Foto: ©Stockfotos-MG #703372760 – stock.adobe.com

Geplante Kürzungen als Sparbeitrag für den Bundeshaushalt

Die geplanten Kürzungen des regulären Bundeszuschusses sollen laut Nina Warken ein Sparbeitrag für den Bundeshaushalt sein. Er muss von allen Ministerien zur Stabilisierung des Haushalts gebracht werden. Um die Bürger nicht noch weiter zu belasten, kommt es der Ministerin auf einen stabilen Haushalt an.

Bislang liegt ein Gesetzentwurf vor. An kleineren Punkten soll noch gearbeitet werden, damit das Gesetz vom Kabinett beschlossen werden kann.

Geplante Kürzungen als Sparbeitrag für den Bundeshaushalt
Die geplanten Kürzungen des regulären Bundeszuschusses sollen laut Nina Warken ein Sparbeitrag für den Bundeshaushalt sein | Foto: ©Wolfilser #1830877060 – stock.adobe.com

Kleineres Sparziel für 2027

Für 2027 ist ein Einsparvolumen von 16,3 Milliarden Euro angepeilt. Das ist eine Milliarde Euro mehr als das bei den Kassen erwartete Defizit von 15,3 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte zunächst Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro angestrebt.

Für generell gesetzlich versicherte Bürgergeldbezieher sollen die Gesundheitskosten durch mehr Steuermittel aus dem Haushalt finanziert werden.

Für 2027 sind 250 Millionen Euro dafür geplant. In den Folgejahren sollen diese Beträge steigen.

Der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen wird jährlich in Höhe von 14,5 Milliarden Euro gezahlt. Er soll in den Jahren von 2027 bis 2030 pro Jahr auf 12,5 Milliarden Euro gekürzt werden.

Mehr Ehepartner sollen Beiträge zahlen

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner konnten sich bislang oft kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Das soll künftig nur noch in bestimmten Fällen möglich sein. Diejenigen, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, keine kleinen Kinder betreuen und keine Angehörigen pflegen, sollen zusätzlich zahlen.

Auf die beitragspflichtigen Einnahmen des versicherten Mitglieds ist ein Zuschlag von 2,5 Prozent geplant. Kinder sollen auch künftig kostenlos mitversichert werden können. Die Krankenkassen sollen damit ab 2028 jährlich zusätzlich ungefähr 1,6 Milliarden Euro einnehmen.

Mehr Ehepartner sollen Beiträge zahlen
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner konnten sich bislang oft kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern | Foto: ©Home-stock #1843802233 – stock.adobe.com

Gutverdienende zahlen mehr

Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze sollen 2027 zusätzlich jeweils um 300 Euro monatlich steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Beschäftigte, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, mussten auf den Teil des Einkommens, der diese Grenze überschritt, bislang keine Beiträge zahlen.

Ein Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, dass Gutverdiente auf einen höheren Anteil ihres Gehalts Beiträge bezahlen müssen.

Die Versicherungsgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen Beschäftigte aus der gesetzlichen Krankenversicherung sich in einer privaten Krankenversicherung versichern können. Steigt diese Grenze, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung erst mit einem höheren Einkommen möglich.

Gesetzlich Versicherte könnten künftig mit 1,2 Milliarden Euro jährlich stärker belastet werden. Die Belastung für Arbeitgeber könnte um 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen.

Längere Wartezeiten und weniger Leistungen beim Krankengeld

Die Bundesregierung sieht harte Einschnitte beim Krankengeld vor. Selbstständige und freiwillig Versicherte sollen oft erst nach drei Monaten den neu gewählten Krankengeldanspruch erhalten. Wird jemand in dieser Zeit krank, erhält er noch kein Krankengeld. Eine Ausnahme soll lediglich bei einer Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall gelten.

Auch eine gesetzliche Teilkrankschreibung ist vorgesehen. Trotz Krankheit sollen Beschäftigte künftig mit 25, 50 oder 75 Prozent ihrer normalen Arbeitszeit weiterarbeiten können. Der Arzt und der Arbeitgeber müssen zustimmen. Die Krankenkasse zahlt ein Teilkrankengeld für die Stunden des krankheitsbedingten Ausfalls.

Das Krankengeld soll sinken, wenn ein Arbeitsverhältnis während einer Krankheit endet. Künftig sollen Betroffene dann nur noch 60 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. Versicherte mit Kindern sollen 67 Prozent des Nettoeinkommens erhalten. Während der Elternzeit soll der Anspruch auf Krankengeld wegfallen.