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Jobsharing – wenn eine Vollzeitstelle geteilt wird

Jobsharing
Jobsharing – wenn eine Vollzeitstelle geteilt wird | Foto: ©we.bond.creations #1879179090 – stock.adobe.com

Jobsharing ist eine Form der Teilzeitarbeit und wird auch in Deutschland immer beliebter. Eine Vollzeitstelle wird zwischen zwei oder mehreren Arbeitnehmern geteilt. Das kann Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben.
Jobsharing eignet sich insbesondere für diejenigen, die Beruf und Familie besser miteinander in Einklang bringen möchten.

Jobsharing als Arbeitszeitmodell

Beim Jobsharing teilen sich mindestens zwei Personen eine Vollzeitstelle. Die Arbeitszeit muss dabei nicht unbedingt gleichmäßig auf die Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Es ist auch möglich, dass ein Arbeitnehmer beispielsweise fünf, der andere nur drei Stunden am Tag arbeitet. Auch drei oder mehr Personen können sich eine Vollzeitstelle teilen.

Jobsharing hat seinen Ursprung in den 1970er-Jahren in den USA und gelangte in den 1980er Jahren auch nach Europa.

Es ist vor allem bei Frauen beliebt, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit mehr Zeit mit der Familie verbringen möchten. Es kann aber auch zu einem Karrieresprung führen, wenn ein Arbeitnehmer zusammen mit einer anderen Person eine Führungsposition übernimmt, die er vorher nicht hatte.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann Jobsharing Vorteile bieten. Es ist jedoch auch an verschiedene Voraussetzungen gebunden.

Jobsharing als Arbeitszeitmodell
Beim Jobsharing teilen sich mindestens zwei Personen eine Vollzeitstelle | Foto: ©Thawatchai Images #1078852487 – stock.adobe.com

Gesetzliche Grundlage für Jobsharing

Jobsharing ist eine Form der Teilzeitarbeit. Die gesetzliche Grundlage ist Paragraf 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Ein gesetzlicher Anspruch auf Jobsharing besteht nicht. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vereinbart werden, dass eine Arbeitsstelle unter mehreren Beschäftigten geteilt wird. Dabei haben beide Personen individuelle Arbeitsverträge.

Die Partner, die sich eine Arbeitsstelle teilen, müssen sich im Urlaubs- oder Krankheitsfall nur dann gegenseitig vertreten, wenn das vertraglich vereinbart wurde.

Scheidet ein Jobsharing-Partner aus dem Arbeitsverhältnis aus, darf der verbleibende Partner nicht allein deshalb gekündigt werden – eine darauf gestützte Kündigung ist nach § 13 Abs. 2 TzBfG unwirksam. Das Recht zur Änderungskündigung aus diesem Anlass sowie zur Kündigung aus anderen Gründen bleibt davon unberührt. Soll die komplette Stelle gestrichen werden, muss jeder Arbeitnehmer eine separate Kündigung erhalten.

Urlaub wird anteilig abhängig von der geleisteten Arbeit gewährt. Bei flexibler Arbeitszeit muss darüber Buch geführt werden, wie lange die einzelnen Arbeitnehmer gearbeitet haben. Danach wird für jeden der Urlaubsanspruch ermittelt.

Jobsharing ist eine Form der Teilzeitarbeit
Jobsharing ist eine Form der Teilzeitarbeit | Foto: ©Seventyfour #1773258523 – stock.adobe.com

Formen von Jobsharing

Beim Jobsharing gibt es verschiedene Formen:

  • Job-Splitting: Eine Vollzeitstelle wird unter zwei oder mehreren Arbeitnehmern aufgeteilt. Die Arbeitnehmer sind unabhängig tätig und arbeiten häufig zeitlich getrennt. Jeder hat einen eigenen Vertrag.
  • Job-Pairing: Die Partner teilen sich Aufgaben und Verantwortung und arbeiten eng zusammen. Der Arbeitsvertrag ist nur gemeinschaftlich kündbar, da er tandembezogen ist.
  • Top-Sharing: Beim Top-Sharing teilen sich zwei Personen eine leitende Position und tragen partnerschaftlich Verantwortung, Entscheidungen und Führung.
  • Succession/Legacy-Tandem: Ein erfahrener Mitarbeiter teilt sich mit einer Nachwuchskraft einen Arbeitsplatz, um diese für seine Nachfolge einzuarbeiten.
  • Crossfunctional-/Crosscompany-Tandem: Schnittstellenfunktionen werden sinnvoll mit Arbeitskräften aus unterschiedlichen Bereichen oder Betrieben besetzt.

Voraussetzungen für Jobsharing

Jobsharing hat Vorteile, doch stellt es alle Beteiligten auch vor Herausforderungen. Da sich mehrere Arbeitnehmer die Aufgaben und die Verantwortung teilen, ist jeder für die Arbeit des anderen mitverantwortlich. Einer muss sich auf den anderen verlassen können.

Wichtige Voraussetzungen für Jobsharing sind:

  • Kommunikationstalent
  • Organisations- und Koordinationsgeschick
  • Vertrauen zum Jobsharing-Partner
  • Kooperationsbereitschaft
  • Kompromissbereitschaft
  • Flexibilität

Wichtig ist auch die Unterstützung durch das Management im Unternehmen. Aufgabengebiete müssen klar definiert und Verantwortlichkeiten abgegrenzt werden. Im Unternehmen muss grundsätzlich ein angenehmes Klima herrschen. Die Angestellten dürfen sich nicht als Konkurrenz sehen.

Jobsharing kann auch ein Karrierehindernis sein, wenn für den Vorgesetzten nicht klar ersichtlich ist, wer die meiste Arbeit leistet. Nach einer Beförderung können manche Stellen nicht länger geteilt werden.

Voraussetzungen für Jobsharing
Da sich mehrere Arbeitnehmer die Aufgaben und die Verantwortung teilen, ist jeder für die Arbeit des anderen mitverantwortlich | Foto: ©Ron #1730146917 – stock.adobe.com

Vorteile von Jobsharing

Jobsharing ist für jede Lebensphase geeignet und hat viele Vorteile:

  • Arbeitnehmer können flexibler als in einer klassischen Teilzeitstelle sein. Sie müssen ihre Arbeitszeiten mit dem Team, nicht aber unbedingt mit dem Arbeitgeber abklären. Das ist sinnvoll bei der Pflege von Angehörigen oder der Betreuung von Kindern.
  • Arbeitgeber sparen auf lange Sicht Kosten und Mühen. Wenn ein Arbeitnehmer ausfällt, bleibt der andere erhalten und muss nicht erst eingearbeitet werden. Der verbleibende Arbeitnehmer kann eine neue Arbeitskraft anlernen.
  • Jobsharing kann Stress reduzieren, wenn Aufgaben und Erreichbarkeit klar abgegrenzt sind – andernfalls kann der Abstimmungsaufwand zwischen den Partnern selbst zu neuer Belastung führen.
  • Die Arbeitnehmer, die sich eine Stelle teilen, können ihre individuellen Stärken und Schwächen untereinander ausbalancieren. Die Stärken der beteiligten Arbeitnehmer können sich im Idealfall ergänzen.
  • Arbeitnehmer haben mehr Zeit für andere Dinge wie Familie, Hobby oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Das verbessert die Work Life Balance und erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
  • Die Arbeitsphasen können beim Jobsharing effizienter und konzentrierter sein, sodass die Arbeitnehmer mehr schaffen können.
  • Jobsharing ist auch für einen sanften Ausstieg in die Rente geeignet.

Geeignete Jobsharing-Stellen finden

Über allgemeine Stellenbörsen, aber auch speziell auf Stellenportalen, die explizit Jobsharing anbieten, können Interessierte geeignete Stellen finden. Es ist aber auch möglich, dem Arbeitgeber Jobsharing vorzuschlagen. Wichtig ist, dass sich die Stelle für Jobsharing eignet und schnell der passende Partner gefunden wird.

Fazit

Jobsharing bietet flexible Chancen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, setzt aber Vertrauen, klare Absprachen und Unterstützung durch das Management voraus. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere den besonderen Kündigungsschutz nach § 13 Abs. 2 TzBfG – kennt, kann Jobsharing gezielt für die eigene Karriere- und Lebensplanung nutzen.