Legalisierung von Cannabis in Deutschland: Der aktuelle Stand
Aktuell ist es in Deutschland noch illegal, Cannabis zu kaufen oder zu verkaufen. Der Anbau und Besitz von Weed, Gras, Marihuana & Co. ist ebenfalls verboten. Aktuell bereitet die deutsche Regierung die Freigabe von THC vor. Insbesondere die FDP spricht sich aktuell für eine rasche Umsetzung der Legalisierung aus.
Eine Frage der Zeit
Vermutlich ist es hierzulande nur noch eine Frage der Zeit, bis Marihuana als Genussmittel frei erhältlich sein wird und frei konsumiert werden darf. Eine entsprechende Regelung sieht bereits der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen den Grünen, der FDP sowie der SPD vor.
Laut dieser Vereinbarung soll es volljährigen Deutschen bald gestattet sein, Gras in Fachgeschäften legal zu erwerben.
Der Vertrag verweist auf eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“.
Bereits beschlossene Eckpunkte
Am 26. Oktober 2022 einigte sich das Bundeskabinett auf einige Eckpunkte für eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland.
Diese Einigung ist jedoch erst ein erster Schritt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich zukünftig noch einige Details ändern werden. Derzeit sind folgende Richtlinien geplant.
1. Straffreiheit
Cannabis bzw. der Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) wird zukünftig nicht mehr als Betäubungsmittel bewertet. Ein Besitz bzw. Erwerb von maximal 30 Gramm an sogenanntem Genusscannabis für den Eigenkonsum soll zukünftig straffrei sein.
2. privater Eigenanbau
Ein privater Eigenanbau wird in begrenztem Maße gestattet. Als Richtlinie gelten drei weibliche blühende Pflanzen je volljähriger Person. Die Gewächse müssen jederzeit vor Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
3. THC-Gehalt
Eine THC-Grenze wird vermutlich nicht festgelegt. Für diesen Fall wäre der Aufwand einer etwaigen Strafverfolgung schlichtweg zu groß.
4. Verkauf
Ein Verkauf soll in lizenzierten Fachgeschäften möglich sein, in denen der Zutritt erst ab 18 Jahren gestattet ist. Möglicherweise erfolgt der Verkauf auch in Apotheken. Werbung für Cannabisprodukte ist untersagt. Ein Versandhandel ist nicht gestattet. Ein Handel ohne Lizenz ist nach wie vor strafbar.
5. THC-Obergrenze für unter 21-jährige Personen
Aufgrund des erhöhten Risikos für eine cannabisbedingte Hirnschädigung während der Adoleszenz ist aktuell noch nicht endgültig geklärt, ob für unter 21-jährige Käufer eine Obergrenze für den THC-Anteil eingeführt wird.
6. Steuerliche Regelungen
Zusätzlich zur für Verkäufe üblichen Umsatzsteuer ist ebenfalls von einer sogenannten Cannabissteuer die Rede, die sich am THC-Gehalt orientiert. Dadurch soll ein Endverbraucherpreis erzielt werden, der nahe an den Schwarzmarktpreis kommt.
7. Details zum Konsum
Zum Verkauf werden wahrscheinlich Cannabis-Erzeugnisse zum Inhalieren, zum Rauchen sowie als Tropfen, Sprays und Kapseln zugelassen. Sogenannte Edibles wie mit Cannabis gefüllte Süßigkeiten werden vorerst nicht erhältlich sein.
Erneute Bewertung nach vier Jahren
Zusätzlich ist geplant, dass Daten zu gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe erhoben werden.
Nach vier Jahren werden bestehende Regelungen möglicherweise erneut bewertet und angepasst.
Besonderes Hauptaugenmerk liegt auf der Straßenverkehrssicherheit sowie dem Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz.
Zeitpunkt der Legalisierung
Im September 2022 sprach sich Bundesfinanzminister Christian Lindner von der FDP für eine Cannabis-Legalisierung ab 2023 aus.
Die meisten Experten betrachten eine Einführung der Legalisierung ab 2023 jedoch als unwahrscheinlich. Ein Beispiel ist Gesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD, der von einer Legalisierung ab 2024 ausgeht.
Wo ist Cannabis nach der Freigabe erhältlich?
Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen mit Bedacht ausgewählt werden. Beispielsweise ist von einem Mindestabstand zu Schulen, Kinder- sowie Jugendeinrichtungen die Rede.
Derzeit wird darüber diskutiert, ob ein Verkauf von Cannabis neben lizenzierten Geschäften ebenfalls in Apotheken möglich ist.
Auf diese Weise könnte der Schwarzmarkt für Cannabis eingeschränkt werden.
Mögliche Obergrenzen für einen Cannabis-Besitz
Gesundheitsminister Karl Lauterbach präsentierte bereits einige Eckpunkte, die sich auf den Besitz von Cannabis beziehen. Demzufolge ist ein Erwerb und Besitz bis zur Obergrenze von 30 Gramm an Cannabis für Personen über 18 Jahren straffrei. Ein Eigenanbau ist mit bis zu zwei oder drei Cannabis-Pflanzen gestattet. Die Besitzgrenze von 20 bis 30 Gramm an Cannabis erfolgt unabhängig vom THC-Gehalt sowie der Herkunft des Cannabis-Erzeugnisses.
Generell soll Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel bewertet werden. Demzufolge wäre der Besitz von Cannabis auch dann straffrei, wenn Jugendliche unter 18 Jahren Cannabis mit sich führen. Möglicherweise sind Jugendämter jedoch berechtigt, die Jugendlichen zu einer Teilnahme an Präventionskursen zu verpflichten. Außerdem wird das Cannabis der Jugendlichen beschlagnahmt.