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Gerichtsurteil: Viele Pflanzen sind auf dem Balkon verboten

Viele Pflanzen sind auf dem Balkon verboten
Gerichtsurteil: Viele Pflanzen sind auf dem Balkon verboten | Foto: ©Tanouchka #60001266 – stock.adobe.com

Ein bepflanzter Balkon gleicht einer Wohlfühloase, insbesondere zur warmen Jahreszeit. Doch nicht jede Bepflanzung ist auf dem Balkon erlaubt. Es gibt sogar Gerichtsurteile, die bestimmte Bepflanzungen untersagen.

Kein Einfluss auf das optische Erscheinungsbild

Generell ist eine Bepflanzung auf dem Balkon nur dann gestattet, wenn das optische Erscheinungsbild des Außenbereichs durch die Gewächse nicht beeinträchtigt wird. Zudem darf die Bepflanzung in keiner Weise eine bauliche Veränderung verursachen.

Dementsprechend dürfen Vermieter die Bepflanzung auf dem Balkon verbieten, falls die Gewächse die Hausfassade beschädigen oder sich die Optik der Immobilie dadurch deutlich verändert.

Der Bepflanzung auf dem Balkon widmeten sich schon mehrere Gerichte. Dabei beleuchteten die Juristen bestimmte Gewächse für Mietwohnungen.

Kein Einfluss auf das optische Erscheinungsbild
Generell ist eine Bepflanzung auf dem Balkon nur dann gestattet, wenn das optische Erscheinungsbild des Außenbereichs durch die Gewächse nicht beeinträchtigt wird | Foto: ©FotoHelin #449872217 – stock.adobe.com

Bepflanzung mit Efeu oder Wildem Wein

Für die Begrünung eines Balkons erfreut sich Efeu großer Beliebtheit. Das immergrüne und pflegeleichte Gewächs gedeiht zudem besonders schnell. Efeu ist jedoch eine Rankpflanze, die zum Gedeihen ein Rankgitter benötigt. Ist das Rankgitter zu klein, wuchert das Gewächs am Mauerwerk der Häuser.
Deshalb beurteilte das Amtsgericht Berlin-Schöneberg Efeu gemäß einem Urteil mit dem Aktenzeichen 6 C 360/85 als ungeeignete Balkonpflanze. Das gleiche Urteil gilt für Wilden Wein.

Bepflanzung mit Efeu
Für die Begrünung eines Balkons erfreut sich Efeu großer Beliebtheit | Foto: ©ArtBackground #217978382 – stock.adobe.com

Urteile zum Ahornbaum

Laut einem Beschluss des Landgerichts München mit dem Aktenzeichen 31 S 12371716 dürfen auf einem Balkon keine Ahornbäume gepflanzt werden.

Bei dem verhandelten Rechtsstreit wuchsen die Wurzeln einer Pflanze durch verrottete Pflanzentöpfe direkt in den Balkonboden hinein.

Dadurch wurde die Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen. Infolgedessen drohte der Baum durch den fehlenden Halt umzukippen. Außerdem war es nicht ausgeschlossen, dass vorbeilaufende Passanten durch den Baum gefährdet gewesen wären.

Baum auf dem Balkon – nur nach Rücksprache mit Vermietern

Doch generell sind Mieter gut beraten, sich im Vorfeld mit ihren Vermietern über empfohlene Bepflanzung auszutauschen. Diese Empfehlung gilt insbesondere dann, falls Bäume auf dem Balkon aufgestellt werden sollen. Je schwerer ein Baum, desto stärker beeinträchtigen die Gewächse die Statik. Unter diesen Umständen könnte der Balkon schlimmstenfalls einbrechen. Möglicherweise stören Bäume auch die Nachbarn, beispielsweise durch eine beeinträchtigte Sicht.