Krankenkassen in Deutschland – Bonusleistungen für Sportenthusiasten
Wer regelmäßig Sport treibt, kann bei der Krankenkasse auf finanzielle Unterstützung hoffen. Das bereits 2016 verabschiedete Präventionsgesetz verpflichtet gesetzliche und private Krankenversicherungen dazu, die Prävention und Gesundheitsförderung ihrer Versicherungsnehmer zu unterstützen. Von dieser Maßnahme profitieren Laufenthusiasten ebenso wie Leistungsträger.
Bonusprogramme von gesetzlichen Krankenversicherungen
Regelmäßiges Laufen beugt erwiesenermaßen gesundheitlichen Beschwerden wie Diabetes, Bluthochdruck oder Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems vor.
Wer durch regelmäßiges Sporttraining in seine Gesundheit investiert, erspart der Krankenkasse bestenfalls erhebliche Behandlungskosten und wird für diese Initiative mit Sach- und Geldprämien belohnt.
Gesetzliche Versicherungsunternehmen müssen sich an den Vorschriften des GKV-Spitzenverbandes orientieren. Dementsprechend entscheiden die 117 gesetzlichen Krankenkassen darüber, welche Maßnahmen in welcher Form gefördert werden.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Anbieter entsprechender Kurse allerdings bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. So müssen von Krankenversicherungen anerkannte Kurse von qualifizierten Leitern durchgeführt werden und ein festes Start- sowie Enddatum haben. Zugleich müssen Versicherungsnehmer eine mindestens 80-prozentige Teilnahme am Kurs nachweisen, der zudem fortlaufend in festen Teilnehmergruppen erfolgen muss. Zusätzlich müssen Versicherte Nachweise über die entrichtete Kursgebühr sowie eine Teilnahmebestätigung vorlegen.
Vereine und Lauftreffs sind lohnenswert
Um die Nachfrage von Versicherungsnehmern sowie selbst aufgestellte Qualitätsstandards zu erfüllen, offerieren Krankenkassen häufig Kooperationen mit Fitnessstudios, Laufgruppen oder Sportvereinen aus der Region.
Möchten Jogger ebenfalls von angebotenen Bonusprogrammen profitieren, treffen diese zumeist in organisierten Laufgruppen zu wöchentlich festgelegten Zeiten aufeinander. Disziplin zahlt sich aus. Deshalb vergeben die meisten gesetzlichen Krankenkassen Bonuspunkte.
Ab einer festgelegten Menge können sich Teilnehmer von Lauftreffs entsprechende Punkte auszahlen lassen oder alternativ für Sonderleistungen nutzen. Derartige Sonderleistungen sind beispielsweise Behandlungen beim Heilpraktiker.
Prävention durch Beitragsrückerstattungen bei Privaten Krankenkassen
Privatpatienten können andere Belohnungssysteme nutzen, da Versicherungsgesellschaften wie Hanse Merkur, AXA oder die Allianz vor allem medizinisch notwendige Heilbehandlungen offerieren.
Prävention wird in erster Linie über Beitragsrückerstattungen gefördert.
Beispielsweise können sich Privatpatienten ärztlich attestieren lassen, dass sich ihr Cholesterinspiegel und Body-Mass-Index auf einem gesunden Niveau befinden.
Diese und weitere gesundheitliche Pluspunkte honorieren Privatversicherer mit finanziellen Rückerstattungen. Das erhaltene Geld können Privatpatienten auf Wunsch wiederum in den Erhalt ihrer Gesundheit investieren.
Vergleich von Versicherungsleistungen
Insbesondere älteren Menschen winken aktuell zahlreiche lukrative Anreizkonzepte, um mehr Freude an Bewegung zu entwickeln. Ein Beispiel ist das Programm „Älter werden in Balance“, das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung initiiert ist und auf einer Kooperation zwischen der Bundeszentrale und dem Verband der Privaten Krankenversicherer beruht.
Gut zu wissen: Wer indirekte Präventionsleistungen der privaten Krankenkasse beanspruchen möchte, sollte im Vorfeld den Versicherungsvertrag durchlesen. Schließlich wird das präventive Verhalten oder Präventionskurse nur bei entsprechend gebuchten Tarifen erstattet. Von finanziellen Vorteilen profitieren in aller Regel die Versicherungsnehmer, welche die Verträge im stabilen gesundheitlichen Zustand abgeschlossen haben. Private Anbieter offerieren häufig ähnliche Fördersysteme wie gesetzliche Krankenversicherungen. Förderungen im Bereich Sport unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Weshalb bieten gesetzliche Krankenversicherungen mehr Präventionsleistungen als private Krankenversicherungen an?
Die belohnende gesundheitliche Vorsorge bewegt sich in aller Regel nicht im Verantwortungsspielraum privater Anbieter, sondern gilt vielmehr als Bestandteil von gesetzlichen Krankenkassen.
Widerspricht ein gesetzliches Versicherungsunternehmen einer Präventionsmaßnahme als Zusatzleistung, können die Versicherer staatlich dazu verpflichtet werden.
Nach Aussagen von Nina Schultes als Pressereferentin des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. schließt Primärprävention beispielsweise aufklärende Kampagnen über einen gesunden Lebensstil oder gesundheitliche Risiken ein. Diese Maßnahmen sollen Menschen dazu motivieren, sich ihrer Gesundheit zuliebe gesünder zu verhalten.
In diesem Sinne wird gesundheitliche Prävention als Aufgabe der gesamten Gesellschaft betrachtet. Deshalb müssen entsprechende Bemühungen auch über das Steuersystem geleistet werden.
Besonderheiten bei privaten Krankenversicherungen
Weil private Krankenversicherungen in aller Regel auf geschlossenen Verträgen mit klar definierter Leistungsabsicht basieren, können sich Versicherungsnehmer nur bei entsprechendem Tarif die Präventionsleistungen erstatten lassen.
Nachträgliche gesetzliche Verpflichtungen sind aus juristischer Sicht unzulässig. In den Augen von Schulte führen diese Maßnahmen jedoch dazu, dass sich staatliche Akteure verstärkt ihrer finanziellen Verantwortung entziehen und entstehende Kosten letztendlich Sozialversicherungen bzw. Beitragszahlern auferlegt werden. Als Folge dessen würden Zuzahlungsbeiträge in gesetzlichen Krankenversicherungen ansteigen.