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Neues Polizeigesetz in Brandenburg: ein Gesetz der Kontroverse

Über mehrere Monate hinweg setzte sich die rot-rote Koalition mit der Einführung des neuen Polizeigesetzes in Brandenburg auseinander. Wiederholt rechtfertigte die SPD dessen Berechtigung mit der angespannten Terrorlage. Die Polizei solle neue Befugnisse und verbesserte technische Hilfsmittel erhalten, um kriminelle Machenschaften effektiver bekämpfen zu können. Doch die SPD erhält Gegenwind. Während der Gesetzesentwurf für die Gewerkschaft der Polizei und CDU fiel zu lasch ausfällt, halten die Grünen die Gesetzesänderungen für maßlos überzogen. Nach Meinung dieser Partei würden die neuen Gesetzesvorgaben unverhältnismäßig hoch in die Grundrechte der Bürger eingreifen.

Tausende an Bürgern protestierten gegen die Einführung des Gesetzes

Diese Kontroverse löst in Deutschlands Bevölkerung Diskussionen aus. Demonstrationen fanden gegen das neue Brandenburger Gesetz statt, die sich im novellierten Polizeigesetz gegen einen bestimmten Abschnitt richten. Darin wird Polizisten eine „besondere Befugnis zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus“ eingeräumt. Der Inhalt: ein riesiges Pamphlet über neue Kompetenzen der Polizei, die beispielsweise automatische Identitätsfeststellungen oder Kennzeichenfahndungen einschließen. Basierend auf dieser gesetzlichen Grundlage würde das neue Polizeigesetz beispielsweise nachfolgende Rechte einräumen:

  1. Ingewahrsamnahme: Terrorverdächtiger dürften bereits präventiv für bis zu zwei Wochen eingesperrt werden. Aktuell ist in Brandenburg nur ein Unterbindungsgewahrsam von maximal vier Tagen gestattet. Einzige Voraussetzung: die Ingewahrsamnahme muss richterlich genehmigt werden.
  2. Quelle – Telekommunikationsüberwachung: Die Quellen-TKÜ ist eine besondere Methode der Telekommunikationsüberwachung, die den Mitschnitt sowie eine Weiterleitung der Kommunikation durch ein bestimmtes Programm ermöglicht. Die Weiterleitung der Informationen erfolgt, bevor Daten entschlüsselt werden oder nachdem die Informationen entschlüsselt worden sind. Im Fokus dieser Regelung stehen potenzielle Straftäter oder deren Kontakt- und Begleitpersonen.
  3. Kontaktverbot bzw. Aufenthaltsvorgabe: Personen, die als potenzielle zukünftige Straftäter eingestuft werden, dürfen sich nicht mehr von ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort entfernen. Zugleich ist es der Personengruppe untersagt, sich an bestimmten Orten wie Weihnachtsmärkten oder auf Flughäfen aufzuhalten bzw. den Kontakt zu bestimmten Personen zu suchen.
  4. Verwendung von Explosivmitteln: Explosivmittel wie Handgranaten oder Sprengstoff sind ausschließlich zur Abwehr terroristischer Gefahren erlaubt. Eine Gefährdung von unbeteiligten Personen sollte strikt ausgeschlossen werden.
  5. Schleierfahndung: Das neue Gesetz erlaubt eine Identitätsfeststellung sowie etwaige Durchsuchung Verdächtiger auf Raststätten sowie Durchgangs- oder Transitstraßen. Schröter fordert die Erweiterung der Schleierfahndung auf ganz Deutschland ein.
  6. Videoüberwachung: Die Speicherfrist von derzeit 48 Stunden soll auf 14 Tage erhöht werden.
  7. Bodycams: An Polizisten angebrachte Körperkameras sind für Polizisten ein Novum. Durch diese Geräte können alle Einsätze gefilmt werden. Ein Einsatz der Bodycams ist nur in öffentlichen Räumen erlaubt.

Die nachfolgenden Gesetzesvorschläge haben keine Mehrheit erhalten:

  1. Fußfesseln: Ursprünglich sollten sogenannte Gefährder mit dieser Art der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ausgestattet werden. Nach Aussage von Minister Schröter sollten Betroffene allerdings observiert werden dürfen.
  2. ODS / Online-Durchsuchung: Der Anspruch auf eine Online-Durchsuchung hat es nicht in den Gesetzesvorschlag geschafft. Im Falle einer in irgendeiner Art drohenden Gefahr sollte der Polizei das Recht eingeräumt werden, dass Messenger-Dienste, Laptops oder Handys überwacht werden dürfen. Aktuell ist nur eine Kontrolle von Telefongesprächen gestattet.