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Spahn fordert eine Bezahlung für Fettabsaugungen als Krankenkassen-Leistung

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von der CDU hat sich dafür ausgesprochen, das Fettabsaugungen als Kassenleistung angeboten werden sollen. Diese Forderung geht aus einem Änderungsvertrag für das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz, das TSGV, hervor. Das Ziel dieser Gesetzesänderung bestünde darin, unter der krankhaften Fettverteilungsstörung Lipödem leidenden Frauen eine unbürokratische und schnelle Hilfe bei der Therapie ihrer Erkrankung zu leisten. In diesem Zusammenhang betonte Spahn gegenüber der FAZ, dass in Deutschland bis zu drei Millionen an Frauen unter der krankhaften Fettverteilungsstörung leiden. Die Krankenkassen dürften die Therapie einem Gerichtsurteil zufolge allerdings nicht bezahlen.

Bislang entschied der Gemeine Bundesausschuss über die Kostenübernahme von Behandlungen

Derzeit ist der Gemeine Bundesausschuss als oberstes Beschlussgremium für Selbstverwaltung im Gesundheitssystem dafür zuständig, welche Therapiemethoden in den Leistungskatalog einer Krankenkasse aufgenommen werden. Diesem Gremium gehören beispielsweise Vertreter von Krankenkassen sowie der Ärzteschaft an. Das wichtigste Kriterium für die Aufnahme in den Leistungskatalog ist der medizinische Nutzen der medizinischen Maßnahmen. Bezüglich der Absaugung von Körperfett legte der Ausschuss Mitte 2017 fest, dass noch keine ausreichenden Belege zur Feststellung deren Nutzens vorliegen. Damit verbundene Untersuchungen werden aktuell nach Aussagen des Gremiums noch vorbereitet. Für eine Therapie sogenannter Fettverteilungsstörungen bezahlen Krankenkassen derzeit nur Behandlungskosten für Methoden wie Kompressionen oder die manuelle Lymphdrainage.

Spahn von der CDU fordert eine vorzeitige Lösung ein

Doch Spahn fordert eine vorzeitige Lösung ein. In Anlehnung an den vorliegenden Änderungsvertrag zum TSVG soll das Gesundheitsministerium nun selbst berechtigt sein, medizinische Methoden in den Leistungskatalog von Krankenkassen aufzunehmen. Dieser Fall trifft insbesondere dann ein, wenn keine Entscheidung des Bundesausschusses vorliegt oder die Bestätigung eines therapeutischen bzw. diagnostischen Nutzens abgelehnt wurde. Der Vorschlag des Gesundheitsministers könnte allerdings einen Bruch mit der bisherigen Vorgehensweise von Kassenleistungen erzeugen. Vertreter der SPD und Krankenkassen stehen dem Vorschlag kritisch gegenüber. Wie Florian Lanz als Sprecher des GKV-Spitzenverbandes bestätigt, plant der Minister eine komplette Neuauflage der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Der Ausgang der Debatte sei noch ungewiss.

Kritische Stimmen durch Vertreter der SPD

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach äußert sich wesentlich offensiver. Er lehne eine „Selbstverwaltung von Behandlungsmethoden ohne medizinischen Nutzen“ strikt ab. Nach Meinung des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion droht eine grundsätzliche Abkehr vom Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn eine Selbstverwaltung evidenzbasierter Kriterien über eine Erstattung von Leistungen entscheidet. Eine wissenschaftliche Kontrolle der Wirksamkeit medizinischer Verfahren müsste eher zu- anstatt abnehmen.

Spahn erhält Verstärkung durch Mitglieder der CSU

Doch Mitglieder der Union stellen sich auf Spahns Seite. Wie Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein von der CSU bestätigt, ist auch er der Meinung, dass „die Politik beim Leistungskatalog zukünftig noch stärker eingreifen müsse“. Seiner Meinung nach würden manche Entscheidungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss einfach zu langsam getroffen werden. Ergänzend kommt hinzu, dass deren Urteile auch nicht immer nachvollziehbar sind. Dennoch sei eine „deutliche Abgrenzung zwischen medizinischer Notwendigkeit sowie kosmetischem Nutzen“ erforderlich.