Was passiert, wenn Sie Sachen schmuggeln
Jeder sechste Urlauber Deutschlands und damit mehr als sechs Millionen Menschen haben bereits Waren aus dem Urlaub am Zoll vorbeigeschmuggelt. Bei den Waren handelt es sich dabei meistens um Zigaretten und Alkohol.
Aber auch Schmuck, Markenkleidung und Arzneimittel gehören zu der beliebten Schmuggelware aus dem Ausland. Waffen, exotische Tiere oder Drogen gehören eher der Seltenheit an.
Sind Mitbringsel aus dem Ausland legal?
Egal, in welchem Land die Deutschen Urlaub machen, eines darf meistens nicht fehlen: Ein Mitbringsel für die Daheimgebliebenen. Dazu gehört ein Mini-Eiffelturm aus Paris oder Muscheln vom Strand in Mallorca.
Grundsätzlich ist gegen Souvenirs natürlich nichts einzuwenden, denn neben einer netten Erinnerung für sich selbst freuen sich die Menschen zu Hause natürlich über die kleinen Geschenke.
Allerdings sind nicht alle Mitbringsel legal bzw. zollfrei. Laut einer Umfrage hat tatsächlich jeder sechste Deutsche bereits etwas aus dem Ausland eingeführt, ohne die Ware beim Zoll anzumelden.
Anmelden können Sie die Sachen übrigens, indem Sie am Flughafen den Ausgang nehmen, der mit „Zoll“ gekennzeichnet ist. Nehmen Sie den Ausgang, der nicht durch den Zoll führt, verstoßen Sie wissentlich gegen die Einfuhrbestimmungen.
Die beliebtesten „illegalen“ Waren aus dem Ausland
An erste Stelle stehen natürlich Zigaretten, die aufgrund der hohen deutschen Tabaksteuer hierzulande sehr teuer sind. Knapp die Hälfte aller Urlauber schmuggeln Zigaretten an Zollbeamten vorbei. Tatsächlich dürfen innerhalb der EU jedoch 800 Zigaretten, also 40 Schachteln á 20 Zigaretten kostenlos eingeführt werden. Im Nicht-EU-Ausland sind es immerhin 200 Glimmstängel – Mehr als genug, möchte man meinen. Dennoch bringen die meisten Menschen mehr Zigaretten als erlaubt mit nach Hause.
Bei Alkohol ist es ähnlich. Etwa 27 Prozent der Urlauber und damit knapp zwei Millionen Menschen versuchen, Alkohol unbemerkt an den Zollbeamten vorbeizuschleusen. Im Nicht-EU-Ausland gilt: Bis zu einem Liter Alkohol mit mehr als 22 Prozent sind erlaubt. Ebenso wie bis zu 16 Liter Bier.
Insbesondere Medikamente, Markenkleidung- und Uhren sowie Schmuck sind bei den Schmugglern sehr beliebt
Natürlich nehmen die Reisenden nicht nur Genussmittel mit nach Hause. Eine hohe Geld- oder sogar mehrjährige Haftstrafe wird vor allem wegen Markenkleidung in Kauf genommen. Diese führt nämlich zur gezielten Kriminalität. Übrigens geben die meisten Menschen im Nachhinein (in Umfragen) sogar zu, den Koffer absichtlich am Zoll vorbeizuschleusen.
Grundsätzlich ist die Einfuhr von Markenkleidung und Schmuck nicht verboten, aber der Warenwert von 430 Euro darf nicht überschritten werden.
Neben Markenkleidung und Schmuck stehen Arzneimittel ganz oben auf der Liste. Einige wissen vielleicht nicht, dass man Arzneimittel, die in Deutschland rezeptpflichtig sind, nicht einführen darf.
Welche Strafen erwarten mich bei einem Verstoß gegen die Einfuhrbestimmungen?
Welche Strafen auf Sie zukommen, wenn Sie verbotene oder zu viele Waren schmuggeln, variiert von Fall zu Fall. Wenn Sie beispielsweise nur eine einzige Schachtel Zigaretten zu viel mitnehmen, zahlen Sie 3,80 Euro Tabaksteuer und Eingangsabgaben sowie ein Verwarngeld von immerhin 25 Euro. Das ist teuer, denken Sie? Nun, wenn Sie mehr als zwei Stangen einführen, dann sind es schon 80 Euro Bußgeld und 76 Euro Steuern – in Summe also 156 Euro. Dann ist es wohl doch günstiger, die Zigaretten im Inland zu kaufen.
Ab fünf unerlaubten Stangen wird übrigens schon ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
In Sachen Drogen oder Markenkleidung ist die Lage schon wieder eine andere. Bei illegalen Drogen handelt es sich immer um Vergehen oder Verbrechen. Wobei ersteres mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahre geahndet wird, und letzteres von einem bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.
Im Gegensatz zu Drogen fällt die Strafe bei Markenkleidung nicht ganz so hoch aus. Wenn es nur wenige Exemplare sind, duldet der Zoll die Einfuhr sogar. Allerdings kommen hohe Strafen aus Sie zu, wenn die Zollbeamten den Verdacht hegen, dass es sich um eine Gewerbsmäßigkeit handelt. Haben Sie mehr als zehn Kleidungsstücke in verschiedenen Größen bei sich, wird die gesamte Ware beschlagnahmt.
Mitbringsel wie Muscheln oder Korallen sind laut Gesetz verboten
Das ist jetzt sicher ein Schock für viele Urlauber. Aber das Mitbringen von Muscheln oder Korallen ist verboten. Diese fallen nämlich unter geschützte Tiere.
Sobald Sie ein geschütztes Tier einführen, und dabei ist es egal, ob es sich um ein ausgestopftes Krokodil oder eine Muschel handelt, verstoßen Sie gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen. Die Folge des Verstoßes ist ein Strafverfahren, das meist in einer Geldstrafe endet.