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Ab wann gilt eine Arbeitsstelle als Teilzeitjob?

Ab wann gilt eine Arbeitsstelle als Teilzeitjob?
Ab wann gilt eine Arbeitsstelle als Teilzeitjob? | Foto: ©JackF #1956676752 – stock.adobe.com

Wer nicht in Vollzeit arbeitet, hat nicht automatisch einen Teilzeitjob. Es gibt Minijobs, bei denen nur wenige Stunden in der Woche gearbeitet werden. Das Gesetz für Teilzeitarbeit (TzBfG) legt fest, wann ein Job als Teilzeitarbeitsstelle gilt.

Was macht einen Teilzeitjob aus?

Pauschal kann nicht gesagt werden, wie viele Stunden jemand arbeiten muss, damit es sich bei seiner Arbeitsstelle um einen Teilzeitjob handelt. Das Gesetz für Teilzeitarbeit (TzBfG) beschreibt, dass Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt sind, wenn ihre Wochenarbeitszeiten regelmäßig kürzer sind als die ihrer Kollegen, die Vollzeit arbeiten.

Um Teilzeit handelt es sich demnach auch, wenn alle Beschäftigten in einem Unternehmen pro Woche 40 Stunden arbeiten und ein Arbeitnehmer nur 39 Stunden arbeitet.

In anderen Unternehmen kann die reguläre wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden oder 37 Stunden ausmachen – das ist dann bereits Vollzeit.
Als Teilzeit gelten in der Regel Modelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15, 20 oder 30 Stunden.

Was macht einen Teilzeitjob aus
Pauschal kann nicht gesagt werden, wie viele Stunden jemand arbeiten muss, damit es sich bei seiner Arbeitsstelle um einen Teilzeitjob handelt | Foto: ©highwaystarz #124049094 – stock.adobe.com

Wie viele Stunden müssen wöchentlich mindestens für Teilzeit gearbeitet werden?

Eine gesetzlich festgelegte Zahl an Mindeststunden pro Woche gibt es für Teilzeit nicht. Es gibt auch keine Obergrenze. Relevant sind die Arbeitsstunden vergleichbarer Mitarbeiter, die in Vollzeit arbeiten.
Um Teilzeitbeschäftigungen im arbeitsrechtlichen Sinne handelt es sich auch bei Minijobs. Auch wenn die wöchentliche Arbeitszeit nur zehn Stunden beträgt, ist das Teilzeit.

Mit dem gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstobergrenze für einen Minijob bei 603 Euro im Monat. Um diese Verdienstobergrenze nicht zu überschreiten, dürfen Minijobber pro Woche nur knapp unter 11 Stunden pro Woche arbeiten. Das Maximum liegt bei 10,85 Wochenstunden. Das macht ungefähr 43 Stunden im Monat aus.
Der Mindestlohn erhöht sich ab dem 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich auch die monatliche Verdienstobergrenze für einen Minijob. Sie liegt dann bei 633 Euro im Monat.

Gesetzlich festgelegte Zahl an Mindeststunden
Eine gesetzlich festgelegte Zahl an Mindeststunden pro Woche gibt es für Teilzeit nicht | Foto: ©Artem Varnitsin #464017123 – stock.adobe.com

Wie sieht es mit der täglichen Arbeitszeit für Teilzeitkräfte aus?

Der Arbeitnehmer, der in Teilzeit arbeitet, muss mit seinem Arbeitgeber klären, wie er seine Arbeitsstunden aufteilt. Teilzeitkräfte dürfen acht Stunden täglich arbeiten, genau wie Arbeitnehmer in Vollzeit. An einzelnen Tagen dürfen auch Teilzeitkräfte zehn Stunden am Tag arbeiten.

Teilzeitkräfte können an einigen Tagen in der Woche nur wenige Stunden arbeiten.

Es ist auch möglich, dass Teilzeitkräfte an einigen Tagen in der Woche nicht arbeiten. So kann eine Büroangestellte am Montag und am Dienstag jeweils acht Stunden arbeiten, während sie von Mittwoch bis Freitag gar nicht arbeitet. Das macht eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Tagen aus.

Anspruch auf Teilzeitarbeit

Seit 2001 ist das Recht auf Teilzeitarbeit in Deutschland im Gesetz für Teilzeitarbeit verankert. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Reduzierung der Arbeitszeit ermöglichen.

Zum 1. Januar 2019 wurde das Teilzeit- und Befristungsgesetz geändert. Seitdem besteht der Anspruch auf Brückenteilzeit. Die Reduzierung der Arbeitszeit kann auf befristete Teilzeit gemäß Paragraf 9a TzBfG und auf unbefristete Teilzeit gemäß Paragraf 8 TzBfG erfolgen.

Recht auf Teilzeitarbeit
Seit 2001 ist das Recht auf Teilzeitarbeit in Deutschland im Gesetz für Teilzeitarbeit verankert | Foto: ©Jacob Lund #520998753 – stock.adobe.com

Voraussetzungen für die Gewährung von Teilzeit

In Paragraf 8 TzBfG ist geregelt, dass jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, seine Arbeitszeit zu verringern. Das Arbeitsverhältnis muss dafür mindestens seit sechs Monaten bestehen. Als weitere Voraussetzung gilt, dass der Arbeitgeber mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigen muss.

Wer seine Arbeitszeit reduzieren möchte, muss spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit seinen Wunsch auf Reduzierung der Wochenarbeitszeit in Textform geltend machen. Das ist auch per E-Mail, SMS oder WhatsApp möglich.
Nur aus besonderen Gründen können Arbeitnehmer den Wunsch von Arbeitskräften auf Reduzierung der Arbeitszeit ablehnen.

Ausschreibung von Teilzeitarbeitsplätzen

Wenn sich eine Arbeitsstelle auch als Teilzeitstelle eignet, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese Arbeitsstelle auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben.

Im Rahmen der konkreten betrieblichen Möglichkeiten muss die Teilzeitbeschäftigung bestehen.

Vor- und Nachteile von Teilzeit

Teilzeitarbeit ermöglicht Arbeitnehmern mehr Flexibilität. In Abstimmung mit dem Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer seine Stunden so aufteilen, wie es am besten für ihn passt.

Wer in Teilzeit arbeitet, kann nebenberuflich in die Selbstständigkeit gehen. Ein weiterer Vorteil ist mehr Freizeit. Zusätzliches Einkommen ist mit einem Teilzeitjob möglich, wenn er zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird.
Nachteile bestehen im geringeren Einkommen bei Teilzeit aufgrund der verkürzten Arbeitszeit. Oft bestehen weniger Aufstiegsmöglichkeiten.