Urlaub im Ferienhaus: Das sollten Ferienhaus-Gäste vermeiden
Häufig gleichen Ferienhäuser einem kleinen Eigenheim in idyllischer Lage. Deshalb erfreuen sich die Unterkünfte bei vielen Weltenbummlern großer Beliebtheit. Mieter der Ferienhäuser sollten auf bestimmte Regeln achten.
Praktische Vorteile von Ferienhäusern
Für Individualreisen, Familien oder größere Reisegruppen bieten Ferienhäuser optimale Bedingungen.
Unabhängig von festgelegten Essenszeiten und größeren Menschenmengen können gestresste Gemüter die Seele baumeln lassen, ohne sich von überlaufenen Bettenburgen gestört zu fühlen.
Für die Betreiber der Ferienhäuser sind die Etablissements oftmals ein lukratives Geschäft. Und die hohen Buchungszahlen geben den Anbietern der Feriendomizile Recht.
Regeln in Ferienunterkünften
Doch es gibt einige Regeln in den Ferienunterkünften, die Gäste der Ferienhäuser berücksichtigen sollten. Andernfalls gehen Mieter der Domizile das Risiko ein, die im Vorfeld bezahlte Kaution für das Ferienhaus nicht wiederzusehen.
Großer Wert auf Sauberkeit
Viele Feriengäste legen in den Unterkünften besonders großen Wert auf Sauberkeit. Doch auch Vermietern ist es wichtig, dass sie ihre Ferienhäuser nach der Vermietung nicht dreckig und verwüstet vorfinden. Aus einer aktuellen Holidu-Umfrage geht hervor, dass sich Betreiber der Urlaubsresidenzen oft davon gestört fühlen, falls Mieter der Objekte die Hausordnung nicht einhalten.
An die vereinbarte Gästeanzahl halten
Laut dieser Umfrage sehen es 67 Prozent aller Vermieter nicht gern, falls Gäste nicht die ursprünglich vereinbarte Gästeanzahl einhalten.
Ganze 48 Prozent aller Probanden gaben in der Umfrage zu verstehen, dass sie Lärm ebenfalls als Störfaktor empfinden.
Zudem betrachten es 56 Prozent aller Vermieter als problematisch, wenn die Wohnräume oder das Inventar generell schlecht behandelt werden.
Nachzahlungen bei teuren Schäden
Betreiber der Ferienhäuser dürfen eine Rückzahlung der Kaution verweigern, falls elektronische Geräte defekt oder Möbel stark beschädigt sind. Selbiges gilt, falls die Ferienwohnungen oder Ferienhäuser stark verschmutzt sind. Ist der aufgetretene Schaden wesentlich höher als die Kaution, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Mieter eine Zusatzzahlung leisten müssen.
Diese Regelungen bedeuten jedoch nicht, dass Mieter ihre Kautionszahlung wegen kleiner Mängel nicht wiedersehen. Die Betreiber der Ferienunterkünfte dürfen für normale Abnutzungserscheinungen keine Kosten in Rechnung stellen.