Coronavirus – Meldepflicht für Haustiere

Der Coronavirus befällt zwar in erster Linie Menschen. Dennoch sind Haustiere auch nicht zu 100 Prozent vor dem Krankheitserreger gefeit. Zur Unterstützung des Kampfes gegen den Coronavirus müssen Tierbesitzer diese Fälle den Behörden melden. Doch was bedeutet diese Verpflichtung für Tierbesitzer genau?
Wahrscheinlich stecken Katzen und Hunde keine Menschen an
Auch wenn die Fallzahlen relativ gering sind, können sich bestimmte Haus- und Zootiere mit dem Coronavirus anstecken. Zur Erforschung dieser Krankheitsbilder wurde am 3 Juli eine Meldepflicht für Coronafälle eingeführt.
Das bedeutet im Gegenzug jedoch nicht, dass Katzen- oder Hundebesitzer sofort den Tierarzt aufsuchen müssen. Nach aktuellem Kenntnisstand gebe es auch keine Anhaltspunkte für die Vermutung, dass die Vierbeiner ihre Tierhalter anstecken.
Infektionen bei Tieren müssen behördlich gemeldet werden
Die wichtigste Ursache für das Fortschreiten der Pandemie ist auf Übertragungen von Mensch zu Mensch zurückzuführen. Diese These bestätigt Thomas Mettenleiter, der als Leiter des Friedrich-Loeffler-Instituts – einem renommierten Forschungsinstitut für Tiergesundheit – tätig ist.
Dennoch sei es seiner Meinung nach wichtig, die Situation bei Tieren nicht außen vor zu lassen. Die Meldepflicht sieht vor, dass ein Tierarzt im Falle einer bestehenden Infektion behördlich angezeigt werden muss. Diese Vorschrift gelte in erster Linie für von Menschen gehaltene Tiere sowie Zootiere.

Bekannte Krankheitsfälle bei Katzen
Bislang wurden Krankheitsfälle von Katzen bekannt, die sich mit dem Erreger infiziert haben. Zudem hatten sich in einem Zoo in New York Tiger und Löwen mit dem Coronavirus angesteckt. Wie Mettenleiter betont, wurden ebenfalls schon Infektionen bei Hunden bestätigt.
Allerdings zeigen die Tiere nur wenige bis keine Symptome auf.
Experimente bewiesen ebenfalls, dass sich Frettchen einfach mit dem Virus anstecken lassen. In den Niederlanden wurden ebenfalls Fälle von Nerzen gemeldet, die für die Pelzherstellung gezüchtet worden waren. Doch auch in diesen Fällen deute nichts darauf hin, dass sich Menschen bei den Tieren ansteckten.
Behördliche Kostenübernahme
Eine behördliche Kostenübernahme für die Tests erfolgt nur in den Fällen, in denen das Veterinäramt die Tests anordnete. Wer einen freiwilligen Test für das eigene Haustier wünscht, muss die Untersuchungskosten auch selbst bezahlen. Die Kosten würden sich für einen einfachen Corona-Test im unteren zweistelligen Bereich belaufen.
Ebenso wie bei Menschen, verlaufen die Corona-Infektionen bei den meisten Tieren symptomfrei. Allerdings könnten Atemwegsbeschwerden eintreten, die sich für Tierhalter vermutlich nur schwer von einem Katzenschnupfen unterscheiden lassen. Aktuell sind keine Krankheitsfälle bekannt, bei denen die Tiere nach der Erkrankung verstorben sind. Ausnahmen sind jüngere Katzen aus China, die Studien zufolge schwerer als ältere Tiere erkrankten.
Keine speziellen Behandlungen für Tiere
Diesbezüglich gab Mettenleiter ebenfalls zu verstehen, dass es auch keine speziellen Behandlungen für die infizierten Haustiere gibt. Möglicherweise ist es jedoch ratsam, den Kontakt zu dem Tier wie durch eine Art Quarantäne zu unterbrechen. Diese Quarantänezeit würde sich – ähnlich wie bei Menschen – auf ungefähr zwei Wochen belaufen.
Halter von Mäusen oder Ratten müssen hingegen nicht um Infektionen mit dem Coronavirus fürchten. Diese Tiere sind nach bisherigem Kenntnisstand nicht infizierbar. Entsprechende Untersuchungen wurden ebenfalls schon an Nutztieren durchgeführt. Bislang scheint bestätigt zu sein, dass sich Hühner und Schweine nicht mit dem Erreger anstecken können.