Menschenrechte auf einen Blick
Menschenrechte sind Recht, die wir haben, weil wir als Menschen auf dieser Erde existieren. Es handelt sich damit um keine Rechte, die von einem Staat gewährt werden. Diese universellen Rechte sind unabhängig von Nationalität, Geschlecht, nationaler und ethischer Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion oder einem anderen Status.
Die Menschenrechte reichen von den grundlegendsten Rechten, dem Recht auf Leben, bis zu denen, die das Leben lebenswert machen, wie zum Beispiel das Recht auf Nahrung, Bildung, Arbeit, Gesundheit und Freiheit.
Die Menschenrechte sind für uns alle relevant, nicht nur für diejenigen, die Misshandlungen ausgesetzt sind
Die Menschenrechte sind für jeden einzelne Menschen relevant. Sie schützen viele Bereiche unseres täglichen Lebens, egal ob bei Streitigkeiten, am Arbeitsplatz, in der Uni oder der Schule.
Dazu gehört zum Beispiel das Recht, eine eigene Meinung zu haben und diese auch äußern zu können, das Recht auf Bildung, das Recht auf ein Privat- und Familienleben, das Recht, vom Staat nicht misshandelt oder zu Unrecht bestraft zu werden.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) wurden 1948 verabschiedet
Im Jahr 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Es handelte sich dabei um das erste Rechtsdokument, in welchem die grundlegenden Menschenrechte, die allgemein geschützt werden sollen, erstmals schriftlich dargestellt wurden.
Die AEMR, die nun mehr als 70 Jahre besteht, ist auch heute noch die Grundlage aller internationaler Menschenrechtsgesetze.
Die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten die Grundsätze und Bausteine aktueller und zukünftiger Verträge, Menschenrechtskonventionen und anderer Rechtsinstrumente.
Gemeinsam mit den beiden Bündnissen, dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte die sogenannte Internationale Bill of Rights.
Unveräußerlich und universell
Das Prinzip der Universalität der Menschenrechte ist der Eckpfeiler des internationalen Menschenrechts. Im Grunde heißt das, dass alle Menschen gleichermaßen Anspruch auf die Menschenrechte haben. Dieser Grundsatz wurde erstmals in der AEMR festgesetzt und seitdem in mehreren internationalen Menschenrechtskonventionen, Resolutionen und Erklärungen wiederholt.
Zudem sind Menschenrechte unveräußerlich. Das bedeutet, dass sie nicht entfernt werden sollten, es sei denn, bestimmte Situationen und ordnungsgemäße Verfahren erlauben es. So kann zum das Recht auf Freiheit eingeschränkt werden, wenn eine Person von einem Gericht des Verbrechens schuldig befunden wird (gemäß ordnungsgemäßem Verfahren).
Voneinander abhängig und unteilbar
Alle Menschenrechte sind voneinander abhängig und unteilbar. Das heißt, dass ein Satz der Menschenrechte nicht ohne einen anderen vollständig ausführbar ist. So erleichtern zum Beispiel Fortschritte bei den bürgerlichen und politischen Rechten die Ausübung wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Rechte.
Gleichermaßen kann die Verletzung sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Rechte viele andere Rechte negativ beeinflussen.
Nichtdiskriminierend und gleich
Dieser Grundsatz ist in Artikel 2 der Menschenrechte festgesetzt. Es bedeutet, dass niemand diskriminiert oder benachteiligt werden darf. Also nicht aufgrund seines Geschlechts, Religion, seiner Hautfarbe, nationalen Zugehörigkeit, politischen Überzeugung, seines Besitzes oder anderer Unterschiede.
Die Nichtdiskriminierung erstreckt sich dabei über alle internationalen Menschenrechtsgesetze und ist in allen wichtigen Menschenrechtsverträgen enthalten.
Sowohl Rechte als auch Pflichten
Alle Staaten haben mindestens einen der neun wichtigsten Menschenrechtsverträge sowie einen der neun optionalen Protokolle ratifiziert. Achtzig Prozent der Staaten haben vier oder mehr ratifiziert. Es bedeutet, dass die Staaten völkerrechtliche Verpflichtungen und Pflichten haben, die Menschenrechte zu schützen, respektieren und zu erfüllen.
Die Verpflichtung zur Achtung bedeutet, dass die Staaten die Einhaltung der Menschenrechte nicht einschränken oder beeinträchtigen dürfen. Die Schutzpflicht verpflichtet die Staaten, Gruppen oder Einzelpersonen vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Die Verpflichtung zur Erfüllung beinhaltet, dass die Staaten positive Maßnahmen ergreifen müssen, um zu erleichtern, dass die grundlegenden Menschenrechte eingehalten werden können.
Als Einzelpersonen hat jeder ein Recht auf die Menschenrechte, aber sollte auch jeder die Menschenrechte anderer respektieren und auch für diese eintreten.