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Bis zum Jahresende – Rauchwarnmelder Pflicht in Berlin und Brandenburg

Rauchwarnmelder Pflicht in Berlin und Brandenburg
Rauchwarnmelder Pflicht in Berlin und Brandenburg

Mittlerweile ist es amtlich: Bis zum 31. Dezember 2020 müssen deutschlandweit alle Wohnräume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. In einigen Bundesländern ist außerdem eine Wartung der Geräte fällig.

Neue Regelungen für die Bundesländer Berlin und Brandenburg

Rauchwarnmelder fallen in den meisten Zimmern zwar auf den ersten Blick nicht ins Auge. Allerdings können die kleinen Geräte unter Umständen Leben retten.

In vielen Häusern und Wohnungen sind die Rauchwarnmelder landesweit schon an Decken installiert, zum Teil seit vielen Jahren.

Allerdings war eine Anbringung der Melder bislang in Berlin und Brandenburg noch nicht verpflichtend.

Neue Fristen zum Jahreswechsel

Für diese beiden Bundesländer gilt eine neue Frist zum Jahreswechsel. Ab dem 1. Januar 2021 müssen in allen Wohnräumen der Immobilien in Berlin und Brandenburg ebenfalls Rauchwarnmelder installiert sein.

Bislang wurde Bestandsbauten noch eine Übergangsfrist eingeräumt. Doch dieser Zeitabschnitt endet nun nach Aussage des Forums Brandrauchprävention in Berlin. Die einzige Ausnahme ab dem Jahr 2021 ist Sachsen. Dann müssen in Sachsen zwar alle Neu- und Umbauten mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Allerdings gilt diese Vorschrift in dem Bundesland nicht für Bestandsbauten.

Rauchwarnmelder installieren
Ab dem 1. Januar 2021 müssen in allen Wohnräumen der Immobilien in Berlin und Brandenburg ebenfalls Rauchwarnmelder installiert sein

Gesonderte Regelungen für unterschiedliche Bundesländer

In Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern besteht schon seit zehn Jahren die Pflicht, Wohnräume mit Rauchwarnmeldern zu versehen.
In diesen Objekten müssen die Geräte in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie den Fluren installiert werden, die als Rettungswege genutzt werden.

In einigen Bundesländern erweitert sich diese Regel ebenfalls auf Wohnzimmer.

Nach zehn Jahren wird ein Gerätewechsel empfohlen

Allerdings sollten Vermieter, Mieter und Immobilieneigentümer bedenken, dass die Lebenserwartung der Rauchwarnmelder auf zehn Jahre begrenzt ist. Besondere Achtung ist aktuell deshalb in den Bundesländern gefragt, in denen die Warnmeldeanlagen vor zehn Jahren erstmals installiert werden mussten.

Für die Wartung der Geräte sind je nach Bundesland Mieter oder Eigentümer der Objekte verantwortlich. Der Austausch sollte hingegen generell durch die Wohnungseigentümer vorgenommen werden. Darauf verweist die Initiative Elektro+. Die Experten raten an, beim Kauf der Rauchwarnmelder die Gütesiegel und Qualität der Geräte zu berücksichtigen. Ein hilfreiches Indiz für eine gute Qualität ist das Q-Siegel. Dieses Qualitätssiegel des Forums Brandrauchprävention ist ein Indiz für hohe Sicherheit, Langlebigkeit und Qualität der Geräte.