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Telefonabzocke per Gesetz ahnden: Bundesjustizministerin macht ernst

Telefonabzocke per Gesetz ahnden
Telefonabzocke per Gesetz ahnden

In den vergangenen Jahren sind Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung drastisch angestiegen. Dieser Umstand ist für Bundesjustizministerin Katarina Barley Anlass genug, um aktiv zu werden. Sie hat sich vorgenommen, unerwünschte Telefonwerbung noch effektiver zu bekämpfen.

Verbraucher sollen durch eine Bestätigungslösung effektiver geschützt werden

Wie Barley vor einigen Tagen betonte, sollen Verbraucher und Verbraucherinnen noch wirksamer vor am Telefon untergeschobenen Verträgen oder ähnlichen Kostenfallen geschützt werden. Deshalb plane sie ein Gesetz, nach dem die telefonisch abgeschlossenen Vereinbarungen erst dann wirksam werden, wenn die Firmen eine schriftliche Genehmigung für ihre telefonischen Angebote erhalten haben. Diesbezüglich wäre eine einfache Bestätigung per Mail völlig ausreichend.

Vermehrte Beschwerden über Vertreter des Energiemarktes

Besonderes Hauptaugenmerk richtet die Politikerin auf den Energiemarkt. Insbesondere bei Stromanbietern sind in der Vergangenheit zahlreiche Beschwerden über fälschlicherweise abgeschlossene Verträge eingegangen. Dieses Problem könnte durch die Etablierung einer Bestätigung bei schriftlich vereinbarten Gas- und Stromverträgen gelöst werden. Das Ministerium kündigte bereits an, bis Sommer 2019 einen konkreten Gesetzesvorschlag zu präsentieren.

Eine logische Konsequenz der hohen Anzahl an Beschwerden

Die Einführung eines Gesetzes betrachtet Katarina Barley als logische Konsequenz der steigenden Anzahl an Beschwerden bei der Bundesnetzagentur. Die Behörde registrierte allein für das Jahr 2018 bis einschließlich November rund 58.000 Beschwerden aufgrund unerlaubter Telefonwerbung: ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Jahr 2016, in dem nur 27.000 Beschwerden eingegangen waren. Jede dritte der ungefähr 58.000 Beschwerden bezog sich laut Aussagen der Bundesnetzagentur auf ungestattete Werbung von Angeboten von Energieversorgern. Auf den Folgeplätzen reihten sich Werbeversuche für Handyverträge oder Versicherungen ein.

Für Gewinnspiele besteht die Bestätigungsoption schon seit mehreren Jahren

Die Bestätigungsoption ist für Gewinnspiele schon seit 2013 gültig. Wie Jochen Homann als Präsident der Bundesnetzagentur einer großen deutschen Zeitschrift gegenüber bestätigte, sind die Verbraucherbeschwerden seit der Einführung der Bestätigungslösung im Bereich der Gewinnspiele drastisch zurückgegangen. Dennoch fordert Homann noch weitere Konsequenzen. Seiner Meinung nach müssten Callcenter einer schärferen Dokumentationspflicht unterzogen werden. Ergänzend sei es notwendig, dass juristische Optionen seitens der Behörden gegen unerwünschte Telefonwerbung erweitert werden. Es verwundert nur wenig, dass Stromanbieter der geplanten Bestätigungslösung skeptisch gegenüberstehen. Ihrer Meinung nach ist eine telefonische Vertriebsanbahnung eine wichtige Vertriebsoption, der den Wettbewerb fördert. Dieser Wettbewerb würde laut Aussagen von Stefan Kapferer vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft wiederum der Kundschaft zugutekommen. Er ist der Ansicht, dass bislang bestehende Regelungen wie der Anspruch auf 14-tägiges Widerrufsrecht für den Verbraucherschutz vollkommen ausreichend seien.

Nicht alle Politiker sind von Katarina Barleys Idee begeistert

In Abhängigkeit vom genauen Wortlaut des Gesetzesentwurfs muss Katarina Barley eventuell auch mit Gegenwind von den Koalitionspartnern rechnen. Insbesondere bei einer generellen Bestätigungslösung würde Elisabeth Winkelmeier-Becker – Sprecherin für den Arbeitskreis Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – befürchten, dass das neue Gesetz „weit über das Ziel hinausschieße“. Ihrer Meinung nach sollte die Gültigkeit von per Telefon abgeschlossenen Verträgen nicht generell angezweifelt werden. Vielmehr solle hinterfragt werden, ob die Anrufe von völlig fremden Firmen oder Unternehmen stammen, mit denen die Teilnehmer vielleicht schon in einem Vertragsverhältnis stehen. In vergangener Zeit hatte der Bundesrat schon mehrfach Gesetzesvorschläge samt Bestätigungslösung vorgelegt, die allerdings nie näher diskutiert wurden. Bleibt abzuwarten, ob sich an diesem Zustand dieses Mal etwas ändern wird.