Achtung Vertrag – So tappen Verbraucher nicht in die Handy-Abofalle
Von Klingeltönen und Spielen über Videos bis hin zu Börsennews. Seit dem 1. Februar 2020 sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, beim Abschluss eines Abos für Mehrwertdienste oder Drittanbieter-Services das sogenannte Redirecting-Verfahren anzuwenden. Abonniert ein Nutzer auf seinem Smartphone aus Versehen eine Dienstleistung eines Drittanbieters, wird dieser auf Seiten der Mobilfunkanbieter weitergeleitet, um...